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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0162
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Sax.ll 4 Nr. 411 (a. 1266) 15 Nr. 337 (a. 1350) und oben S. 106,
ferner Meissener Rb. I 5 dist. 1, III 1 dist. 2, IV 45 dist. 3, 14, c. 46
dist. 3, 6, 9, c. 47 dist. 1, 2, 8, 9, VII dist. 11. Schöffenbare im Sinne
des Ssp. konnte es allerdings nicht geben, was aus Ldr. III 65 § 1
folgt; vgl. auch Gl. zu Ldr. II 12 §6, III 65 § 1, Stobbe in Zschr.
f. deut. R. XV 94, 336, Planck 1100f., v. Zallinger, Die Schöf-
fenbarfreien 206 ff. Dem Meissener Rb. 15 dist. 1 (= Eisenach. Rb.
II) sind schepphenbare fry lute alle ehelich Geborenen, die von
ehelich geborenen Eltern und ehelich geborenen Großeltern ab-
stammen, — anscheinend weil ihnen vor andern bei Resetzung der
Ratsstellen und des Schöffenamtes in den Städten der Vorzug ge-
bührt.

4a (Taf. 7) 6. 6. Zu Ldr. I 2 § 3: di phlechhafften — vronen botin.

= \V10a5 (färb. Faks. bei Heinemann a. a. O., Stich bei

Spangenberg, Beytr. tab. IX, — der Hut des Schultheißen grau).

Ähnlich, doch im Gegensinn, 0 7a4 (bei Spangenberg a.a.O.

tab. VI): alle 5 Dingpflichtigen stehen; man sieht kein Reliquiar;

die Gestikulationen weichen ab von denen in D.
EEJSSüS' Die Pfleghaften vor dem Schultheißen. Da die Dingleute des

Schultheißen keine „Schöffen" im Sinne des Ldr.-Textes, so sitzen

Pfleghaften '

sie nicht, sondern stehen. Der Kniende ist der Fronbote (wegen
seiner von der gewöhnlichen abweichenden Kleidung s. oben
S. 60). Er hat sich auf ein Knie niedergelassen, weil man kniend
schwören muß, und auf dem andern Knie trägt er das Reliquien-
kästchen, worauf er seinen Amtseid ablegt. Vgl. Ldr. III 56 § 1,
Meissener Rb. III 1 dist. 3, VI 21 dist. 4, Homeyer, Extravaganten
248, Eckert, Fronbote 27 f. In O steht die entsprechende Person
vor dem Schultheißen und weist mit der einen Hand rückwärts
auf die hinter ihr stehenden Pfleghaften, während sie mit der an-
dern Hand auf sich selbst zu deuten scheint. Der nächstfolgende
Pfleghafte deutet mit dem Zeigefinger auf den vor ihm stehenden
Fronboten. Dieses gegenseitige Aufeinanderzeigen versinnbildlicht
hier die Standesgleichheit, die dem Text nach zwischen dem Fron-

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