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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0168
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die Siegel bei Posse, Adel II Taf. 52 Nr. 11—13, 53 Nr. 1—11,
54 Nr. 1—19, 55 Nr. 1—9. Die Farben der untern Schildhälfte
könnten auffallen, da sie sonst gewöhnlich anders angegeben
werden. Aber auch diese Angaben weichen untereinander ab.
Bald sollen 3 schräglinke schwarze Balken in Silber stehen
(E. H. Kneschke, Deut. Adelslexikon II 305 nach Ursinus und
Mencken), bald 3 rote Schrägbalken in Silber (Franken, Neue
Beiträge I 327 nach Camprad, Leipziger Chron. 556). O hat an-
statt dieses Wappens einen gelben Schild, worin ein Wolf (oder
Bär?), schwarz, über 2 Garben springend, wahrscheinlich einer
magdeburgischen Familie (Barwinkel?) gehörig (Geneal. 384, vgl.
das Barwinkeische Wappen bei Seyler, Gesch. d. Siegel 356),
während zu der Parallelstelle Lnr. II H fol. 1 a 2, untere Reihe
(TD. I 2) einen goldenen Schild mit drei roten Balken bringt, des-
sen Zugehörigkeit sich kaum feststellen läßt und der vielleicht
sogar in Zeichnung und Tinktur verfehlt ist, weil D an einer an-
dern Parallelstelle, fol. 66 a 3 (untere Reihe) einen fünfmal nach
ausdrücklicher Farbenanweisung von Grün und Rot geteilten
Schild zeigt. Als wahrscheinlich wird man immerhin annehmen
dürfen, daß in X der fünfte Heerschild durch einen mehrfach ge-
teilten Schild repräsentiert war. Den sechsten Heerschild stellt D
im vorliegenden Bilde als einen dreimal von Rot und Weiß, da-
gegen auf fol. 66 a 3 als einen viermal von Gold und Rot geteilten
Schild vor, 0 als einen dreimal von Schwarz und Weiß, H lal
(TD. 12, Kopp I 62) als einen dreimal von Weiß und Gepfaut ge-
teilten. Hieraus ergibt sich wenigstens, daß er in X dreimal geteilt
war. Den siebenten Schild, dessen Lehenfähigkeit vom Text als
zweifelhaft hingestellt wird, symbolisiert der Künstler hier wie
immer als einen leeren Schild mit abgeschnittenem Fuß, und auch
auf fol. 66 a 3 sucht eine Korrektur den sichtbaren Fuß des leeren
Schildes zu tilgen; denn ein vollständiger, wenn auch leerer Schild,
würde die Lehensfähigkeit anerkennen, Rd. I, S. 26.
Tatsächliches Die Auswahl der Wappen wurde mindestens in X und D plan-
mäßig getroffen, wiewohl wir nicht alle bestimmten Führern zu-

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