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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0169
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zuweisen vermögen. Schon das Festgestellte ergibt, daß die Künst-
ler die typische Heerschildordnung auffaßten als eine Klassifi-
kation nicht etwa bloß der lehenfähigen Leute, sondern von
Lehenherrn und Vassalien. Sie entsteht ihnen auf Grund des
Satzes, daß seinen Heerschild niedert, wer eines Genossen Mann
wird, Ldr.III 65 §2, Lnr.21 §1, 54, VA. 13, 124. Es ist das die
nämliche Auffassung, die sich in Lnr. 71 § 6, dem Swsp. Ldr. 142,
dem Richtsteig Lnr. 28 § 4 ausspricht. Ihr zufolge mußten die
„Heerschilde" der lehenfähigen Leute — unter Umdeutung des
Wortes — Schilde bestimmter rittermäßiger Personen, Wappen,
sein, und es konnten dazu nur die Wappen solcher Ritter dienen,
die in den entsprechenden Lehensverbänden standen: das des
Markgrafen von Meissen, denn er war Lehensmann von mindestens
vier geistlichen Fürsten (Geneal. 384f.), — das des Burggrafen von
Meissen, denn er war des Markgrafen Mann (Bd. I Einleitg. 12). Der
Burggraf eignete sich also vorzüglich zum Repräsentanten des vier-
ten Heerschildes, wie der Markgraf zum Repräsentanten des dritten.
Wegen der lehenrechtl. Stellung solcher freier Herren in der Mark
Meißen s. auch die Urkk. bei H.O.Schulze, Colonisaüon 415f.
Hatten die älteren Bilderhss. beim vierten Heerschild noch nicht
auf den Burggrafen von Meissen, sondern auf den Grafen von Wer-
nigerode exemplifiziert (vgl. unten bei 57alr.), so war auch dies
wohl berechtigt. Denn seit ca. 1100 hatten die von Wernigerode die
Grafschaft im Ostfalen- und Lerigau und in einem Teil des Darling-
gaues zu Afterlehen vom braunschweigischen, später vom weifi-
schen Hause, das sie selbst vom Bischof von Hildesheim zu Lehen
trug; seit 1268 hatten sie ihre Allodialherrschaft zu Wernigerode an
die Brandenburger Markgrafen zu Lehen aufgetragen, und dieses
Verhältnis dauerte bis gegen 1350 fort (Bode in Zschr. des Harz-
vereins f. Geschichte IV 364, 388); die brandenburger Markgrafen
aber hatten Lehen von geistlichen Fürsten genommen (Riedel,
Cod. dipl. Brand. II 1 Nr. 87,107, II 2 Nr. 725, 726, 728). Spätestens
um 1300 ferner waren die von Wernigerode Vassalien noch eines
andern Laienfürsten, des Grafen von Anhalt; eine Urkunde

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