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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0176
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Subst. mach den Blutsfreund schlechthin bedeutet und der auch
mit den Worten dit is de irste sibbe tale, die man to magert rekenet
weiter nichts sagen will, als „dieß ist die erste Sippzahl, die man
als Magen zählt"1). Nimmt aber der Urtext die Ordnungszahlen
der Sippen absolut, stimmte er hierin mit der in älterer Zeit über-
haupt maßgebenden „zurückbleibenden" Zählweise2) überein, so
lag für den Verfasser des Zusatzes De sibbe lent etc. und für dessen
Illustrator der Irrtum nahe genug, die kanonischen Grade mit den
Sippzahlen zu identifizieren.
Die i. Sippe Die erste Sippzahl setzt der Illustrator nicht bloß im gegenwär-
tigen Bilde ans Schultergelenk, er verfährt ebenso auf fol. 9 a 2.
Die Sippzahlen von der vierten an hätte er allerdings wie auf fol.
5 a 1 auf einem Finger eintragen müssen. Statt dessen drängte er
sie noch auf dem Arm bis zum Handgelenk zusammen. Der Grund
lag augenscheinlich im Raummangel. Der Zeichner durfte sich aber
darüber hinwegsetzen, weil es hier genügte, wenn er die Zahl der
Sippen andeutete und das Gelenk, wo die Zählung beginnt.

5b (Taf. io) 2. 2. Zu den Versen Uf altvilen — phlage in Ldr. I 4.

Farben: 1) dunkelblauer Rock; — 2) Rock rot; — 3) Rock und
Gugel grün, Beinkl. weiß; — 4) Rock rot, Beinkl. blau. Bildbuch-
stabe V dunkelgrün.

= W IIb'2 (bei Spangenb., Beytr. tab. IXa links). Eine andere
Komposition gibt 0 8a4 (bei Spangenb. tab. VII links): man er-
kennt leicht die Figuren 2—4 aus D wieder, die jedoch wegen der
Größe der vierten Figur anders angeordnet sind; letztere, unge-

Zusatz Ldr. III 84 § 3 steht mach = entfernterer Blutsfreund. — Der Dsp. allerdings,
der im Ldr. 6 die „Magschaft von Bruderkindern angehen" läßt, nimmt „Magschaft"
im engern Sinne, weil der Verf. ebenso wie die neuern Gelehrten seine Vorlage mit
falscher Betonung las.

1) Entsprechend Meissener Bb. 14: Dis ist dy irste sippc, dy man zur mageschaft rechent.
Es heißt weder hier „zu der Magschaft", noch im Ssp. „zu den Magen". Über rekenen
= zählen s. die Belege bei Grimm, RA.4 I 644f. und wegen to (ze, zu) mit prädikativem
Dativ H. Paul, Mittethd. Gramm." § 206.

2) v. Amira, Erbenfolge 48f., 80—83 Gött. Gel. Anz. 1884 S. 46, 1892 S. 2G2 —264,
J. Ficker, Untersuchungen 1 320, 322f., 1144—47. Heusler, Institutionen II 592.

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