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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0180
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die Künstler nur zu dem Zweck" bevorzugt haben, um die Merk-
male der Krankheit deutlich angeben zu können. Im habitus lepro-
salis erscheint aber der Aussätzige auf der angeführten französ.
Miniatur. Zur Sache überhaupt vgl. Ed. Roth. 176, Capp. I 39, 64,
X de conjugio leprosorum IV 8 und die Literatur in H o o p s Reallex.
I 145, 146 (Sudhoff) nebst Binterim a.a.O. VII 3 S. 191—213,
Schultz, Höf. Leben I 527—529, K. Lamprecht im Jahrb. d.
Rheinlande LXX 97, Vöge a. a. O. 322, C. W. Pauli, Lüb. Zustände
35, von Schevighoven, Oud-Holland XXV (1907) 99ff., insbes.
105ff., ferner die Seperationsriten (seit ca. 1300?) bei Martene,
De antiqu. eccl. rit. III c. 10, Du Cange s. v. Leprosi. — Die abge-
kehrte Stellung des Aussätzigen in D scheint die ursprüngliche,
wofern sie ausdrücken soll, daß er nicht die gleiche Rechtsfähig-
keit hat wie die drei andern Personen.

5b (Taf. 10; 4. 4, Zu Ldr. I 5 § 1: Nymt der sun — eins mannes teil.

Farben: 1) die Leiche in dunkelblauem Gewand; — 2—5) die
Röcke der männlichen Figuren dahinter rot, blau, rot, grün; —
6) Rock der Frau dunkelgrün, Mantel rot; — 7) Rock dunkelblau,
Beinkl. rot. Der Buchstabe N golden mit blauen Rändern.

= Wllb4 (bei Spangenb., Beytr. tab. IXa links). Vollstän-
diger (s. unten), aber etwas mehr gedrängt 0 9b 2 (bei Spangenb.
tab. VIII rechts). Die Leiche liegt hier unter einer Decke.
Reprasen- jm jmken Drittel des Streifen begibt sich die Heirat des „Soh-

lationsrecht "

nes": Mann und Frau (Figg. 7 und 6, in O 8 und 7) reichen sich die
Trauringe. Auf diese Vorgeschichte folgt in den beiden übrigen
Dritteln der casus selbst. Der Vater ist gestorben und sein Leich-
nam liegt auf der Bahre. Dahinter ungefähr im mittleren Drittel
des Bildes, steht eine Gruppe von drei Personen (in D Figg. 3—5,
in O Figg. 4—6). Während sie aber in D nur mit der Klage um den
Toten beschäftigt scheinen, teilen sie in O dessen Nachlaß, der
unter dem Symbol einer Kugel im Bügel einer Schere liegt. Das
eine Blatt der Schere fassen links die Sohnessöhne des Erblassers
(Figg. 5, 6) an, denn sie bekommen miteinander eines Sohnes Teil

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