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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0181
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(vgl. dazu auch unten D fol.. 6 a 2); das andere hat von rechts her
dessen überlebender Sohn (Fig. 4) ergriffen. Zum Zeichen, daß
jene die Söhne des vorverstorbenen Sohnes sind, dessen Heirat
im letzten Drittel des Streifens erzählt war, deutet Fig. 7 in D,
Fig. 8 in O mit der linken Hand auf Figg. 4, 5 dort, Figg. 5, 6 hier.
Des überlebenden Sohnes Elternpaar steht in O hinter ihm (Figg.
2, 3), und zwar der Vater, indem er mit der Rechten auf Fig. 4 als
auf seinen Sohn zeigt, mit der Linken die Bahre ergreift zum Zei-
chen, daß er mit dem darauf liegenden Erblasser identisch ist. In
D ist von diesen zwei Figuren bloß die Mutter (Fig. 2), die aber
als Mädchen dargestellt ist, übrig geblieben. Der Vater hat sich in
den folgenden Streifen verirrt. S. unten Nr. 5. Nach alldem unter-
liegt es keinem Zweifel, daß die Originalkomposition verhältnis-
mäßig am besten in O erhalten ist.

Wegen der Totengebräuche s. oben S. 18 f.

5. Zu dem Satz des mag — eldir mutir erbe in Ldr. I 5 § 1. 5b erat to) 5.
Farben: 1) Rock dunkelgrün; — 2) Leiche: Rock blau, Mantel

rot, Gebände weiß; — 3) Rock rot; — 4) dunkelblau; 5) wie 3.

= Wllb5 (bei Spangenb., Beytr. tab. IXa links). In 0 fehlt

ein entsprechendes Bild.

Die Frau auf der Bahre stellt die gestorbene „Ehermutter" der Ausschluß

u " von Tochter-

Tochterkinder dar. Letztere (Figg. 4, 5) wenden sich von Fig. 3,kindem durch

eine Tochter

welche die überlebende Tochter vorstellen soll, aber vom Kopisten
von D nicht weiblich gebildet ist, ab, zum Zeichen, daß sie neben
ihr kein Repräsentationsrecht haben. Hierauf bezieht sich auch die
Trauergebärde bei Fig. 4 (vgl. Bd. I S. 28 und Handgeb. 234). Fig. 1
gehört nicht zu diesem Bilde; es ist der Erblasser aus dem vorigen,
den der Kopist, irregeleitet von der Ähnlichkeit der Kompositionen,
hierher versetzt hat.

6. Zu Ldr. I 5 § 2 erster Satz: di tochtir — teiln. sb praf. io) e.
Farben: 1) Rock grün, Gebände weiß; — 2) Rock rot. Der

Doppelbecher und Buchstabe d golden auf Mennig. Die Schere blau.

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