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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0182
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= Wllb6 (bei Spangenb., Beytr. tab.IXa links, minder gut
bei Grupen, De uxore theot. 193). Ähnlich 0 9b 3 (bei Span-
genb. tab.VIII rechts und bei Grupen a.a.O. 192). Hier teilen
die beiden Frauen den Doppelbecher; die Truhe ist ornamentaler
behandelt als in D und mit einem gewölbten Deckel versehen.
AUTochtere Die ausgestattete Tochter (Fig. 1) trägt als verheiratete Frau das
Gebände (s. oben 15); die unausgestattete als unverheiratete
(Fig. 2) in D loses Haar, in O aufgestecktes unter einem Netz. Letz-
teres war jüngerer Brauch; vgl. oben S. 17. Die unausgestattete
Tochter ist vor die „Gerade" ihrer Mutter hingetreten, weil ihrer
Schwester kein Anteil daran zukommt. Dagegen teilen die beiden
Schwestern das „Erbe", das hier wie fol. 6a 2—-4 ein goldener
Doppelbecher (sog. „zwiefacher Kopf")1) repräsentiert, wie denn
auch nach dem Halle-Neumarkt er R.v. 1235 §43 cyphi aurei et
argentei zur hereditas gehören. Das Teilen selbst ist nur in O ver-
anschaulicht, wo die eine Erbin den unteren Kopf hält und die
andere den oberen abnimmt2). Daraus hat der Kopist von D (so
wie auf fol. 6 a 2) ein mißverständliches Überreichen des Pokals
gemacht. Die „Gerade"3) repräsentieren einige der in Ldr. I 24
§3 dazu gerechneten Sachen: Schere, Bürste und Truhe, die aber
in D hier so wie fol. IIa4 und noch besser in O ein kästen mit
uj'gehobenem lit sein sollte. Schere und Kleidertruhe gehören auch
nach andern Quellen zu den meistgenannten Stücken der Gerade;
s. die Verzeichnisse bei J. Grimm, /?A.4 II 113—118. Über die
Schere s. unten zu 11 a 5.

6 a (Taf. 11)

6a(Taf. ii)i. 1. Das mennigrote W verweist auf den noch auf der vorigen
Seite beginnenden Satz Wip — krenken in Ldr. I 5 § 2.

*) Frühe Abbildungen auf Wappen, z. B. der Schenken v. Liebenberg und v. Basel
(Wappenrolle v. Zürich Nr. 110, 287), v. Limpurg (Fürst F. K. zu Hohenlohe-Walden-
burg. D. Wappen der Reichsschenken v. L. S. 6 u. Taf. I 8). Erhaltene Beispiele bei
v. Hefner-Alteneck, Trachten Taf. 274 (a. 1434 —1459\ 458 a. 1500 — 1530).

2) Fr. Jarik bei B üsching, Wöch. Nachrichten IV 4, 6. Weber in Teut. Denkm.
Sp. XXVI.

3) Vgl. Kopp, Bilder I 73, J. Grimm, ÄA.4 II 113, Siegel, Erbr. 85.

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