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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0188
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6a traf, in 5. 5. Die Initialen beziehen das Bild auf § 3: Swas — swern, und § 4:
Man sal — schuldig was von Ldr. I 6. Der Becher gehört zum vori-
gen Bild.

Farben: 1) Bock rot; — 2) die Leiche in weißer Umhüllung; —
3) Bock blau; — 4) Bock rot; — 5) Bock grün, Gugel blau. Initiale
S dunkelgrün; M blau.

= W12a5 (bei Spangenb. Beytr.tab.X). Mehrfach abweichend
OlObl. Hier steht links zwischen den beiden Männern statt des
Bechers ein Beliquienkasten auf einer Säule. Auf diesen legt Fig. 4
die Schwurfinger, während sie mit dem 1. Zeigefinger auf den Toten
deutet, Fig. 3 aber den 1. Zeigefinger aufstreckt. Keine von beiden
Figuren wendet sich ab; keine trägt eine Gugel. Fig. 1 empfängt
die Geldstücke zwischen beiden Armen. Den Leichnam verhüllt
wieder das Bahrtuch.
Leugnung von Dem Original X bleibt teils O, teils D treuer. Erst durch das Beli-

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den Nachlaß- quiar, wie in O, werden die beiden Männer in der l. Bildhälfte

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verständlich: Der Erbe (Fig. 4) leugnet eidlich1) gegenüber dem
Gläubiger (Fig. 3). Seine Beziehung zum Toten gibt er mit dem
I. Zeigefinger in D, vielleicht auch durch seine Gugel (Trauer-
kleidung?) zu erkennen, durch seine abgekehrte Haltung in D, daß
er nicht zahlen will (vgl. Bd. I S. 29). Die aufgestreckten Finger
des Gläubigers in O betrachte ich als Befehls- (= Forderungs-) Ge-
bärde {Handgeb. 214).

In der r. Bildhälfte zahlt des Erblassers Schuldner (Fig. 3) dem
Erben (Fig. 1), der diesmal in D mit der hinweisenden Gebärde
erhalten ist.

ca (Taf. ii) o. 6. Zu Ldr. I 6 § 5: der schult — louken.

Farben: 1) Bock dunkelgrün, Beinkl. weiß; — 2) Bockrot, Beinkl.
blau. Das Beliquiar golden. Initiale d dunkelgrün.

= W12a6 (Spangenb., Beytr. tab.X). Viel ausführlicher O fol.
10b 2 (hier Abb. 4):

1) In D ist von seinem Schwurgestus nur ein aufgereckter Finger übriggeblieben.

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