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gestus, vgl. oben S. 80) oder indem sie auf den Richter deutet als
auf denjenigen, mit dessen Zeugnis sie den Beweis führt. Mit der
1. Hand deutet der Beweisführer auf den Zeugen zu seiner Rech-
ten. Vgl. Handgeb. 208, 209. Einer der Zeugen (Fig. 5) weist mit
der 1. Hand rückwärts auf seinen Genossen (Fig. 4), dieser vor-
wärts auf jenen, uns zum Zeichen, daß sie die nämliche Aus-
sage abgeben.

D scheint hier dem Archetyp näher zu stehen als O (N). Der
Zeichner von N hat wahrscheinlich die Figur, welche den Kläger
darstellt, nicht verstanden. Hielt er sie für einen Zeugen, dann war
deren Sechszahl nur unter der Voraussetzung richtig, daß der Fron-
bote sich nicht darunter befand. Darum eine Korrektur, die den
Fronboten verschwinden ließ. Die weitere Folge war die paar-
weise Anordnung der 6 Zeugen an 3 Reliquienkästen, worüber
oben S. 84. Wegen des Schwurs auf die Heiligen s. oben (bei Nr. 1),
Die Vervielfältigung des Reliquiars in O beweist dessen subjektiv-
symbolische Bedeutung.

Vor diesem Bilde bringt O 10b 5 folgende Darstellung:

Abb. 5

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