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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0210
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8a(Taf. 15)2. 2. Zu Ldr. I 14 §1: Alleine ist iz — an der teilunge.

Farben: 1) Rock lichtrot, Beinkl. grün; — 2) Rock blau, Beinkl.
gelb; — 3) Rock blau, Beinkl. gelb; — 4) Herrentracht. Bildbuch-
stabe A golden.

== W 14a 2. 0 löst die eine Komposition in zwei auf. Der linken
Hälfte von D8a2 entspricht 013a2, der rechten 013a3. In
O 13a 2 (Gegensinn) erblickt man zunächst rechts die Gruppe des
Sitzenden und des Knienden wie in D links, hinter dem Knienden
ein Ährenfeld, dann von diesem abgewandt zwei Männer, die mit
dem r. Zeigefinger aus dem Bilde hinaus (d. h. nach dem nächsten)
weisen. Er folgt in 0 13 a 3 eine Gruppe von drei Männern, r. einer
der mit der R. 3 Reihen von je 4 Geldstücken hin zählt, mit der L.
auf das Ährenfeld zeigt, 1. zwei Männer, die ihre Hände zum Emp-
fang des Geldes vorstrecken.
Ausgleiches- Wahrscheinlich hatte in X die Mitte eine Doppelfigur einge-

pflicht wegen °

eines Lehens nommen, der Mann, der nach links hin sich kniend dem sitzenden
Lehenherrn kommendiert (Handgeb. 242) d. h. von ihm belehnen
läßt, und nach rechts hin stehend seine beiden Brüder wegen des
väterlichen Lehens (Boden mit Ähren bestanden) mit Geld abfin-
det („es den Brüdern erstattet"), wie er nach Landrecht soll. Der
Zeichner von D durfte, seiner Abneigung gegen solche Doppelge-
stalten folgend, den zahlenden Vassallen streichen, ohne daß da-
durch gerade der Deutlichkeit des Bildes wesentlicher Eintrag ge-
schah. Der Zeichner von 0 (N) dagegen trennte die Doppelgestalt
in zwei selbständige Figuren, was ihn zur Zerlegung der ganzen
Komposition nötigte.
Wegen der maßgebenden Rechtssätze s. Homeyer, Lnr.II 456.

sa (Taf. 15) 3. 3. Zu den Worten: Also ist iz — zu vor behalde von Ldr. 114 § 2.

Farben: 1) Rock blau, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot, Beinkl.
grün; — 3) Rock blau, Beinkl. gelb; — 4) Rock rot, Beinkl. grün;
— 5) Herrentracht. Bildbuchstabe A mennigrot.

= W14a3 und in allem Wesentlichen 013b l, wo jedoch kein
bärtiger Mann und der Sitz der Lehenherrn als Burg ausgeführt

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