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3. Zu Ldr. 119 §2: Di swabin scheidin — aber benennen. 9a(Taf. »7)3.

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. grün, Mantel grün mit gelbem Fut-
ter; — 2) Rock rot, Beinkl. grün; — 3) Rock rot, Beinkl. grün,
Mantel grün mit gelbem Futter; — 4) (Graf) wie in 3). Bildbuch-
stabe D dunkelblau.

= W15a3. Im Ganzen entsprechend 0 15b 2. Hier tragen aber
alle 3 vor dem Grafen stehenden Männer Mäntel mit Fehkrägen.
Der Mittlere zeichnet sich durch einen B ar t vor den beiden andern
aus. Er deutet auf sich, die beiden andern auf ihn, Fig. 3 zugleich
auf den Grafen.

Abgesehen von der Bemalung, die hier wichtig, ist die Kompo- Urt«'scheite

° °' °' r des Schwaben

sition in 0 besser erhalten als in D. Das Ergebnis für X ist kurz
dieses. Die Anwesenheit des sitzenden Grafen zeigt einen gericht-
lichen Vorgang an, nämlich, daß ein Urteil gefunden wurde. Die
drei vor dem Grafen stehenden Männer sind (in 0) durch gleiche
Manteltracht (Bd. I Einleitg. 25) und gleiche Farben als Stammes-
genossen unter sich und als Stammesgenossen des „Schwaben"
im vorigen Bilde, der mittlere außerdem (in O) durch seinen
Bart als der „ältere" (süddeutsche) Schwabe gekennzeichnet.
Er deutet auf sich selbst, weil das Urteil an ihn „gezogen" wird.
Von seinen beiden nordthüringischen Stammesgenossen ist der
zu seiner R. (Fig. 1) der Urteilschelter, was aus dem Ableh-
nungsgestus seiner linken Hand (Handgeb. 229f.) zu ersehen; er
deutet mit der r. auf den „älteren" Schwaben, weil er das Urteil
an ihn „zieht" und ihn „benennt". Nur scheinbar tut dasselbe auch
der Finder des Urteils (Fig. 3). Aber der Finder eines geschol-
tenen Urteils kann das Urteil nicht anderswohin „ziehen". Ich
nehme daher an, daß sein Fingerzeig ursprünglich einer Rose galt,
die das vor dem Grafen gefundene Urteil ebenso in Nr. 3 symbo-
lisiert haben muß, wie in Nr. 1 und daß sich diese Rose in D aus
Nr. 3 nach Nr. 2 verloren hat (s. oben); vgl. 25a 1, 2, 59a 3.

Über den Gegensatz zwischen (nordthüringischen) Schwaben und
„älteren" (süddeutschen) Schwaben s. Homeyer, Sachs. Landr.
475 f.

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