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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0239
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auf dem bei A.Schultz, Beut.Leben! vor S. 83 reproduzierten
Holzschnitt des 16. Jahrh. erscheint dieselbe Schere in nächster
Nachbarschaft von Kamm, Spiegel und Bürste. Aber auf unsern
Bildern wird wohl die Schaf-oder Tuchschere gemeint sein. Da die
Schafe zur Gerade gehörten, so bedurfte die Frau zum Scheren
ihrer Schafe eines solchen Werkzeugs; ebenso aber auch zum Ge-
wandschneiden, und alles, was die Schere „begeht" ist Gerade,
J. Grimm, RA. II4 114f. — Den „Sedel" denkt sich der Illustrator
nach dem Schema einer Bank von derselben Art wie die im Mark.
Provinzialmuseum befindliche sog. Schöffenbank. Das Handtuch
gleicht ganz und gar demjenigen, welches auf dem vorhin zitierten
Holzschnitt, und zwar ebenfalls über einer Stange hängend dar-
gestellt ist. Das Schapel erscheint hier wie oben 9a 4 als goldener
Beif, entsprechend dem houbtgold im Meissener Bb. I 9dist. 1. Über
Bürste und Spiegel vgl. Kopp, Bilder II 15, 16 über Fürspan
Heyne, Hausaltert. III 311 N. 246, 332 N. 20.

IIb (Taf. 22)

1, Noch zu Ldr. I 24 § 3: golt noch silber — zu dem erbe. iib (Taf.22)i.
Farben: die Münzen weiß; die Gefäße golden.

= W 17 b 1. In 0 19 b 1 fehlen die Münzen und Gefäße.

Die nicht zur Gerade, sondern zum Erbe gehörigen Sachen. Die Fort!;etzung

' o o zu Ha 4—5.

Geldstücke (das „Silber") gehören nach dem Text nicht zur Ge-
rade. Dasselbe gilt aber auch von den goldenen Gefäßen, obwohl
nach dem Text nur das unverarbeitete Edelmetall von der Gerade
ausgeschlossen ist. Gleich auf dem nächsten Bilde wie schon in
6 a 2, repräsentiert der goldene Doppelbecher im Gegensatz zur Ge-
rade das Erbe.

2. Zu Ldr. I 25 § 1 (hier 24 a. E.): der phaffe — der munch. uh (Taf. 22) 1.
Farben: 1) (Mönch) braune Kutte; — 2) (Pfaffe) Bock grün,

Beinkl. rot; — 3) (Laie) Bock rot-grün quadriert. Deckelbecher
golden. Bildbuchstabe B lichtgrün.
= W 17b 2 (farbig bei Kopp II Taf.bei S. 11). 0 19b 1 (bei Bü-

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