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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0242
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also falsch. Der liegende Schild ist der Heerschild (s. oben S. 108 f.),
den nach I 25 § 4 (= 25) a. E. der Mann ohne seines Weibes Willen
„niedergelegt", d. h. aufgegeben hat. Die Brünne dagegen ist die
landrechtliche Heerkleidung, hier also Wahrzeichen des „Land-
rechts", das der Mann nach seinem Austritt aus dem Kloster be-
hält. Zwar gehört nach Ldr. I 22 § 4 und oben fol. 10 b 2—3 die
Brünne zum Heergewäte, ist sogar typisches Heergewäte (vesüs
bellica id est lorica schon in der L Thür. 27), das nach I 27 §2 nur
ein Mann von Bitters Art hinterlassen kann. Aber dies ist kein
lehenrechtlicher Satz; der Mann von Bitters Art als solcher hat
vom Standpunkt des Illustrators so wenig wie vom Standpunkt des
Bechtsbuchs aus (oben S. 109) einen Platz in der Heerschildordnung.

nb (Taf.22) e. 6. Zu Ldr. I 27 § 1: Iclich wip erbt — oder man.

Der Zusatz I 26 fehlt in unserm Text und I 25 § 5 (= 26) ist nicht
illustriert (vgl. die Bemerkungen oben zu Nr. 5).

Farben: Bock der Frau rot, Mantel grün. Der Zweig grün. Bild-
buchstabe / golden.

= W 17 b 6. Vollständiger 0 20 a 2, wo zur Bechten der Frau ein
Mann steht, der den Zweig, und 1. von ihr eine Frau, welche die
Schere entgegennimmt.
Spaltung des jn ■£ saj1 man wohi wje jn q njcht nur die Erblasserin, sondern

Erbganges '

auch ihre Erben. Doch s. auch Bd. I Einleitg. 28. Das Überreichen
des Zweiges bedeutet das Vererben der gemeinen Erbschaft, das
Überreichen der Schere das Vererben der Gerade. Der Zweig kann
den gemeinen Nachlaß symbolisieren, weil er nach fol. 6b 4 und
9b 4 allgemeines Übergabsymbol ist. Die Schere ist hier wie in
12a5 alleinige Bepräsentantin der Gerade. Vgl. J. Grimm, i?A.4II
113 und oben S. 222.

nb (Taf.22)7. 7. Zu Ldr. I 27 §2: Jclich man — nehisten swert mag.

Farben: Bock des Mannes rot, Beinkl. grün. Der Zweig grün.
Bildbuchst, nur Z mit Mennig gezeichnet.
= W17b7. Vollständiger auch diesmal O20a3, wo zu beiden

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