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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0245
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lieh ein angebautes Grundstück und in Gestalt eines thronartigen
Sitzes ein Wohnhaus (einen Ansitz; vgl.obenS. 208zu9b 3),m.a. W.
„Eigen" und „Hufe". Zum zweiten Satz (das riche vnd der swabe
usw.) führt sie den thronenden König (2), den auch der Text hier
wie sonst oft mit dem „Reich" identifiziert, und den Schwaben (1)
vor, diesen in gleichem Rock und gleichem Mantel wie 9 a 2, 3.
Jeder erhebt die r. Hand mit Schwurgebärde {Handgeb. 228) in
der Richtung des Heiltums, indem er den Reweis seines Erbrechts
führt. Auffallen könnte, daß der Illustrator diesen Reweis durch
Eineid führen läßt, obgleich der Text ein gezugen verlangt. Vgl.
über gezugen (getägen) Homeyer, Richtst. 454 und dazu La-
band, Vermögensrechtl. Klagen 362. Aber der Eineid im Gebiet
des Ssp. war bei der Erblegitimation nicht unerhört und konnte in
den Augen des Rlustrators sogar durch Ldr. I 38 §2, II 41 §2 ge-
stützt sein. S. Lab and 363 mit Note 1. Wirklich auffällig ist je-
doch, daß auf unserm Rüde der König überhaupt schwört, trotz
III 54 § 2. Erklären wird sich jedoch dieser Verstoß wohl daraus,
daß auch der Text in I 29 keinen formellen Unterschied der beiden
Erblegitimationen erkennen läßt.

4, Zu Ldr. I 30: Ein iclich in kumen — oder franke. i2a(Taf.23)4.

Farben: 1) Rock der Frau grün, Mantel rot; — 2) Rock blau,
Beinkl. rot; — 3) Rock rot, Beinkl. lichtgrün. Der Recher golden.
Rildbuchst. E golden mit Mennig umrissen.

= W18a4, 021al im Gegensinn und mit mehrfachen Abwei-
chungen: die Frau mit Trauergestus (Rd. I Einleitg. 28, Handgeb.
234), zwischen den beiden Männern ein Ährenfeld; einer von ihnen
barfuß mit Reinbinden und kurzem Haarschnitt; er nimmt mit
der r. Hand den Recher entgegen und deutet mit der 1. auf den
Geber (dieser faks. bei Büsching a.a.O. Taf. bei S. 6 Nr. 16).

Die Frau ist zwar, wie der Trauergestus (der Kopist von D hat Erbfolge

' 7 Fremd-

ihn mißverstanden) zeigt, Hinterbliebene des Erblassers, aber vom stämmiger
Erbe ausgeschlossen, weswegen sie den beiden Männern den
Rücken kehrt. Diese gehören, nach ihrem Aussehen in O zu schlie-

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