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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0246
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ßen, verschiedenen Stämmen an. Der Barfüßige scheint ein Wende
(vgl. oben S. 32f.). Er bekommt aus der Erbschaft Fahrnis (den
Becher), aber (in 0) nicht die Liegenschaften (das Ährenfeld), die
er durch den Zeigegestus seiner 1. Hand den andern Erbpräten-
denten überweist. Vgl. Kopp, Bilder II 19.

12a (Taf. 23) 5. 5. Zu Ldr. I 31 §1 Satz 1: Man und wip — und eigen.

Farben: 1) Bock der auf der Bahre liegenden Frau grün; —
2), 3) Mantel lichtgrün, Beinkl. des Mannes gelb, Bock der Frau
grün. Bildbuchstabe M golden mit dunkelgrünen Umrissen.

= W18a5; im Gegensinn und vollständiger 0 21a 2: Auf dem
Ährenfeld zu Füßen der Leiche steht eine Frau, die in der r. Hand
eine Schere hält und mit der 1. nach den Ähren greift.
Das unge- Die beiderseitigen Güter der Eheleute sind von dem Mantel des

zweite Gut

der Eheleute Mannes bedeckt, worunter beide die Vermögensstücke zusammen-
tragen. Geistreich bringt damit der Illustrator schon hier zum Aus-
druck, was er aus §2 (12b oben) vorwegnimmt, daß nämlich der
Mann die vormundschaftliche Gewere am Frauengut hat. Die in
O auftretende, von D fortgelassene nächste Erbin der gestorbenen
Frau nimmt deren Gerade, die Schere (s. oben S. 222 zu IIb 6),
und deren „Eigen", das Ährenfeld (s. Bd. I Einleitg. 23).

12a (Taf. 23)6. 6. Zu Ldr. I 31 § 1 Satz 2 (hier art. 32): Kein wip — liden dürfe.

Farben: 1) Bock dunkelblau, Beinkl. gelb; — 2) Bock der Frau
grün, Mantel rot mit gelbem Futter, das Frauengewand in ihren
Händen grün; — 3) Bock grün, Beinkl. gelb. Bildbuchst. K golden
auf grünem Grund.

= W18a6; im Gegensinn und mit Abweichungen 021a 3: Die
Gewandübergabe erfolgt hier nicht an einen Mann, sondern an
eine Frau; der Mann hinter der Geberin greift nicht nach ihr, son-
dern deutet mit dem r. Zeigefinger auf die sich vor ihm abspielende
Szene, während er die 1. vor sich hält.

Einspruch des j)er Ehemann, dessen Gestikulation in D richtiger gegeben ist

Ehemannes

bei ver- als in 0, greift mit der 1. Hand nach dem Mantel seiner Frau, d. h.

gabungen
der Frau

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