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grün, Mantel rot mit gelbem Futter. Schild weiß und rot gespalten,
1. ein weißer Balken in Rot. Bildbuchstabe K golden auf grünem
Grund.

= 18b2. Ähnlich 0 21bl, doch im Gegensinn und mit starken
Abweichungen: Die weibliche Figur ist viel größer als die beiden
männlichen ihr gegenüber; mit der r. Hand deutet die Frau
auf das Ährenfeld. Den Schild hält sie in der 1.; er zeigt r. einen
halben Adler, 1. die Balken; im Innern des Gebäudes findet eine
Schlägerei zwischen zwei entkleideten Männern statt.
Beweis der rjas Leibgeding scheint durch das steinerne Gebäude mit den

Leibzucht

einer witwe Zinnen und das danebenliegende Ährenfeld und die Bäume ver-
anschaulicht, das Erbe durch das Ährenfeld, worauf das Reliquiar
steht. Daß der Eid, den die beiden Männer auf dieses ablegen, sich
auf das Erbe bezieht, deutet einer von ihnen durch seinen Zeige-
gestus an. Daß die Frau das Leibgeding als Eigen behalten will,
drückt der Künstler durch den Schild in ihrer Hand aus. Sie hält
ihn genau so am Fuß, wie oftmals auf Siegeln Damen ihren Schild
tragen. S. Posse, Adel I Taf. 4 Nr. 4, III Taf. 28,6, Taf. 47, 7, IV
Taf. 19,11, Taf. 20,1, Meklenb. Urkb. IV 531 Nr.50, 51, 53, Phi-
lippi, Siegel Taf. V 8, G. A. Seyler, Gesch. der Siegel Fig. 273,
277, 281, 283, 287, F. Hauptmann, Wappenrecht Titeibl. Meist
werden solche Siegel von Witwen geführt. Über das Recht einer
Witwe, das Wappen ihres gestorbenen Mannes zu führen s.
Hauptmann a.a.O. 431. Auf unserm Bilde soll die Schildträge-
rin als Witwe eines rittermäßigen Mannes gekennzeichnet werden,
und hieraus erklärt sich auch wohl, warum ihr Witwensitz ein
befestigter Platz, eine Burg ist. Der Illustrator arbeitete eben für
einen ritterlichen Besteller. — Das Wappen in D vermag ich nicht
zu benennen. Ein ähnliches wie in O findet sich in D 51a 4, 62 b 1
und als Ebersteinisch bei Posse a. a. O. III 8 Nr. 14—16.

12b (Taf. 24) 3. 3. Zu Ldr. I 23: Nu vornemt — zu der bigraft.

Farben: 1) Rock rot-grün gesparrt, Beinkl. gelb; — 2) Rock von
Gelb und Rot quergestreift, Beinkl. rot; — 3) Rock von Rot und

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