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lsa (Taf. 25) 5. 5, Zu Ldr. I 38 § 1: Kemphin — vor gerichte vorvvnden.

Farben: 1) Rock des Kämpen schmutzigblau, Beinkl. gelb,
Schild gelb; — 2) Rock des Spielmanns rot-grün geschacht, Beinkl.
schmutzfarbig, Fiedel golden; — 3) Rock rot, Beinkl. grau, das Ge-
wand auf dem Rücken der Fig. bläulich; — 4) Rock rot-grün ge-
schrägt, Beinkl. gelb; — 5) der Graf wie gewöhnlich (oben 48f.),
Beinkl. grün. Bildbuchst. K golden in mennigroten Umrissen.

== W 19 a 5, 0 23 a 1 in Gegensinn; hier sind der Fig. 3 die Hände
gefesselt; der Kämpe steht in ruhiger Haltung.
Ri!^uteSe ^as ^ud S*1* nur der Schilderung der Leute, von denen die Bede
ist, nicht auch dem Bechtssatz von ihrer Bechtlosigkeit. Fig. 1 ist
an Kampf schild, Schwert, auf geschürztem Bock und Haarschnitt
sowie an der heftigen Haltung als der „Kämpe" (Lohnfechter),
kenntlich. (Vgl. 13b 3, 41 a 5), Fig. 2 am bunten Bock und mehr
noch an Fiedel und Bogen als der „Spielmann" (vgl. 44a 4, H 20a 4
bei Kopp, Bilder I S. 105, Teut. Denkm. Taf.XXII 7), Fig. 3, deren
Hände wie in O gebunden sein sollten an dem auf den Rücken
gebundenen (gestohlenen) Kleidungsstück, als der Dieb (vgl. unten
die Erörterung zu 34b 5). Alle drei werden „vor Gericht überwun-
den", indem auf die Heiligen gegen sie geschworen wird. Das Ge-
richt ist wie gewöhnlich durch den sitzenden Grafen vertreten, der
zum Zeichen des in diesem Fall erforderlichen peinlichen Richtens
das bloße Schwert in der r. Hand hält (s. oben 108ff.). Der Illu-
strator nimmt wie Richtst. Ldr. 34 § 11 an, daß die Frage, ob die
Leute sich rechtlos gemacht haben, gelegentlich einer peinlichen
Klage aufgeworfen ist. Daß die Hände des Diebes ledig, ist jeden-
falls Fehler von D oder Y, wie der Vergleich von O mit D 34 b 5,
H 10b 5 (Kopp a.a.O. bei S. 87, TD. Taf.XI 6) zeigt.

13b (Taf. 26)

i3b(Taf. 26)i. l.Zu Ldr. I 38 § 2: Der ovch iar und tag — bewisen als recht is.

Farben: 1) Rock oben grün, Schoß bläulich, Beinkl. gelb; —
2) Rock rot, Beinkl. weiß; — 3) Rock (des Königs) golden, Beinkl.
mennig; — 4) Bock blau, Beinkl. gelb; — 5) wie 3. Die Throne blau

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