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lende Wasser sichtbar wird und der Kämpfer mit kurzgeschnitte-
nem Haar erscheint.

Nur die drei im Text geforderten Gottesurteile werden ange- Gottesurteile
deutet, und zwar verglichen mit der Reihenfolge im Text von 1.
nach r. und so streng abbreviatorisch wie nur möglich, indem
jedes Gottesurteil durch den Probanten allein vertreten wird
L. das Tragen des glühenden Eisens oder die Eisenprobe (judicium
ferri candentis). Vgl. D 85 b 2. Ob in X das Eisen mit beiden Händen
getragen wurde wie in D oder mit nur einer wie in 0, läßt sich um
so weniger bestimmen, als die schriftlichen Quellen bald beide
Hände, bald nur (freilich auch häufiger) eine in Dienst stellen.
Es folgt in der Mitte der Kesselfang oder das Urteil des siedenden
Wassers (judicium caldariae, aquae ferventis). Daß der Kessel
nicht stehen, sondern hängen muß, sagen die ordines judiciorum
Dei öfter. Zeumer, Formulae 609,3, 638,14, 650,33, 677,1,
682, 31, 704, 16, Liebermann, Gesetze d. Angelsachsen I 420, 5
sprechen von der caldaria pendens. Der Kessel mußte nämlich sich
drehen knönen, wenn der Beweisführer sachfällig werden sollte,
Zeumer 609, 32, 651,15. R. tritt der Beweisführer zum Zweikampf
an, im wesentlichen dieselbe Figur wie in 13a5 der Kämpe. Über
den Zweikampf s. unten 19b 2—20 a (Taf. 38,39) und oben 19 f f., 77 ff.

Das Bild ist in 0 insofern besser überliefert wie in D, als dort
auch der Schauplatz des Verfahrens angegeben ist, nämlich der
Vorhof der Kirche, das atrium ecclesiae (Otte, Handb.51 83), wo-
von in Liturgien der Eisenprobe und des Kesselfangs die Rede
ist, Zeumer a. a. 0. 420, 5, Liebermann a.a.O. 609, 2, auch
386, 4. Die entsprechende Zeichnung hat sicherlich in der Hs. X
nicht gefehlt, deren Künstler wie sein Vorgänger, der Illustrator
des Willehalm-Epos Räumlichkeiten nur andeutet, aber auch an-
zudeuten pflegt, wo sie wesentlich zur Sache gehören. Der Zeich-
ner von D (oder Y) hat wohl an diesem atrium ecclesiae Anstoß
genommen, nicht nur weil er wußte, daß dem Zweikampf trotz
der ihm voraufgehenden Benediktion jener Raum von jeher ver-
schlossen war, sondern auch weil zu seiner Zeit Eisenprobe und

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