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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0260
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i3b(Taf.26)5. 5. Zu Ldr. I 40: Clait mait oder witewe — si vngewaldig was.

Farben: 1) Rock des Mädchens dunkelblau; — 2) Rock der Frau
grün, Mantel rot mit gelbem Futter; — 3) Richter (wie gewöhn-
lich), Beinkl. grün. Bildbuchst. C golden auf hellgrünem Viereck.

= W19b 5 (abgeb. bei Grupen, De uxore theot. 195); im Gegen-
sinn und mit starken Abweichungen entsprechend 0 24 a 1 (faksim.
bei Lübben 26/27): der Richter in Vorderansicht und vier-
armig (!) hat kein Schwert; mit einer Hand ergreift er ein Büschel
Ähren, die zu Füßen der Frau aufgewachsen sind; mit den drei
andern Händen gestikuliert er (Rede-, Befehls- und Schutz-
gebärde); das Mädchen scheint mit dem r. Zeigefinger auf sich
selbst zu deuten.

Absetzung des Schon die vierarmige Richterfigur in 0 läßt keinen Zweifel dar-
untreuen Vor- °

mundes über, daß die Komposition aus X in O besser erhalten ist als in D
(Geneal. 381 N. 2). Daraus ergibt sich, daß die Richterfigur zum
ganzen Artikel gehört und nicht bloß zum Anfang, wie man etwa
meinen könnte, weil der Vormund nicht mit den übrigen Per-
sonen auftritt. Unter dieser Voraussetzung erklärt sich das Bild
folgendermaßen: Die weiblichen Gestalten stehen mit der ein-
dringlich bewegten Gebärde von Klägerinnen (Handgeb. 195, 178)
vor dem Landrichter. Das vor ihnen liegende Ährenfeld ist das
Grundstück, dessen sie ihr Vormund entwältigt hat. Da der Be-
klagte „gebalmundet"1) werden soll, geht die Klage an die Ehre2),
d.h. sie ist peinlich, Homeyer, Richtst. 443. Darum trägt in D
der Richter in der einen Hand ein Schwert wie in 14 a 4, und mög-
licherweise stammt von dort auch die Richterfigur an gegenwär-
tiger Stelle her. Wahrscheinlicher ist jedoch, daß eine der vier
Hände in X mit dem Halten des Schwertes beschäftigt und daß
dieses in N undeutlich geworden, in O deswegen ausgeblieben ist.
Denn hier ist wirklich die untere r. Hand unbeschäftigt. Die Be-
wegung der 1. Hand in D ist ebenso wie die Bewegung der oberen

') Über balemunden = für einen schlechten Vormund erklären s.Homeyer, Richtst.397
und die dortige Literatur, insbes. Schmeller, Wb.2 I 228.

2) Weswegen auch der Artikel des Textes mit dem unmittelbar vorausgehenden in
Zusammenhang steht.

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