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= W 21 a 2 (abgeb. bei Grupen, Teut. Alterth. 87); O im Gegen-
sinn und mit erheblichen Eigentümlichkeiten: eine Fig. wie Nr. 1
in D fehlt; es liegen keine Waffen am Boden; der „lahme Mann"
geht auf einem Stelzfuß wie im vorletzten Bilde, legt die 1. Hand
auf ein Reliquiar und reicht mit der r. dem hinter (= neben) ihm
stehenden Gewappneten Münzen hin; der Richter deutet mit dem 1.
Zeigefinger scheinbar auf die beiden vor ihm stehenden Personen.

D stört die Anordnung der Bilder, da Nr. 2 vor Nr. 1 gehört. Kampfklage

° ' ° gegen einen

Vollständig ist weder O noch D. Nur D erzählt den Anlaß zu dem Lahmen
im Text behandelten Vorgang, den kämpf liehen Gruß. Der Kläger
„unterwindet" sich nach Anweisung von Ldr. I 63 § 1 des Lahmen,
indem er ihn am Halsausschnitt (hovetgaie) packt oder, wie das
Neumarkter Rb. c. 194 will, bie dem houpt gate unde bosim oder
indem er, wie das Freiberger Stadtr. XXVII §§ 14, 15 sagt, „in sein
oberstes Kleid" greift. Vgl. unten 18b 4. Dagegen schildert nur O
das „Mieten" des Kampfvormundes, der schon mit Schild und ^"^"Jf
Schwert gerüstet dasteht und die „Pfennige" vom Lahmen emp-
fängt. In D sind von diesem Kampfvormund nur die am Boden
liegenden Waffen übriggeblieben, denen auch die Angriffswaffen
des Klägers beigefügt sind. Der Lahme erscheint in D, wo er nur
stocklahm (Stab 4 Nr. 3) ist, seinen Gesichtszügen nach mehr psy-
chisch als physisch minderwertig, was hier gewiß nicht paßt, wäh-
rend er in O so wie oben 14b 5 als stelzfüßig sichtlich kampfun-
fähig ist1). Nur in 0 ferner sieht man das Reliquienkästchen, worauf
der Lahme „sein Recht tut", d.h. den Eid ablegt (daß er seinen
rechten Vormund nicht beschaffen kann). D hat von dieser Eides-
leistung nur die Schwurgebärde der r. Hand übrig gelassen. Die
Gleichzeitigkeit des Schwörens und Zahlens beruht natürlich nur
auf der subjektiven Symbolik des Künstlers. Der das Schwert
schulternde Graf bedarf nach den Bemerkungen oben 247, 248,109
keiner Erklärung mehr. Sein Zeigegestus gilt auch hier nicht so-
wohl dem Beklagten als seinem Lohnkämpfer.

l) Auf einem Bild (kolor. Federzeichg.) zu Swsp. Ldr. 76 (78 Laßb.) in Ms. H690
der K. Bibl. zu Brüssel (g. 1415) geht der Lahme auf zwei Krücken.

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