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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0276
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Weib", die das Erbe nehmen möchten, beiseite, d. h. er spricht
ihnen das Erbe ab. Hierüber s. Stobbe, Handb.§2$6, aber auch
Homeyers Anmerkung zu der Stelle. Das Weib neben dem Pfaf-
fen ist die Mutter nicht nur des Gestorbenen, sondern auch des
vor ihr stehenden Mädchens, dem ihre Schutzgebärde (Handgeb.
225) gilt. Der Richter händigt dem Mädchen einen Weiberrock
aus, d. h. er erkennt die Erbfähigkeit des Mädchens noch seiner
Mutter an, wenn es nach gemeiner Meinung nicht ihr Kebskind
sein soll.

15b (Taf.30) 2. 2. Zu Ldr. I 51 § 2: Ein wip mag — kebis kint.

Farben: 1) Rock grün, Mantel rot; — 2) Rock blau, Reinkl. gelb;
— 3) Rock blau, Reinkl. rot; — 4) Rock des Spielmanns wie in
15 a 4, 5, Reinkl. rötlich; — Rildbuchst. E lichtgrün.

= W21b2. Mit erheblichen Abweichungen 021al: die Frau
legt dem vor ihr stehenden Kinde beide Hände auf den Kopf; das
zweite Kind (Fig. 3) ist an den Füßen mit einem Strick gefesselt;
die Fiedel schwebt über dem dritten (Fig. 4).
Eheliches, q ist zweifei]0s genauer als D. Die Frau gibt sich als Mutter der

Eigen- und ° °

Kebskind drei Kinder, indem sie dem ihr zunächst stehenden, dem „Adel-
kind" ihre Hände auf den Kopf legt. Vgl. oben 14 b 4 und S. 255.
In D gibt es seine Reziehung zu der hinter ihm stehenden Frau
nur durch die rückweisende Rewegung seiner 1. Hand kund. Das
gefesselte Kind ist das „Eigenkind", das Kind in Spielmannstracht,
das „Kebskind", d. h. rechtlos wie ein Spielmann, kein wirklicher
Spielmann, weshalb die Fiedel ihm nicht wie in 15 a 4, 5 am Arm
hängt, sondern nur über der Schulter schwebt.

isb(Taf.3o)3. 3. Vielleicht noch zu Ldr. I 51 § 2: is si kebis — man nemen,
dann I 51 § 3 Welch man — an siner geburt.

Farben: 1) Rock der ganz sichtbaren Frau grün, Mantel rot; —
2) Frau nicht erkennbar; — 3 und 4) Röcke der beiden bärtigen
Männer braun oder dunkelgrau, Reinkl. grün; — 5) Rock und
Reinkl. des bartlosen Mannes ebenso; — 6) Rock der Frau blau,

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