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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0277
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Mantel rot; — 7) Rock blau und grün geschacht, Beinkl. rot; —
8) Rock dunkelblau. Bildbuchst. W blau.

= W21b3. Nur teilweise entsprechend 027a2: man sieht hier
nur 6 Personen; alle Männer sind bartlos.

Obgleich kein eigener Bildbuchstabe eine Beziehung zu dem vi<-rahnen-

° ° ° beweis

Text in I 51 §2 angibt, muß man doch eine solche annehmen, da
in der 1. Bildhälfte eine Eheschließung vor sich geht und eine
solche nur in den oben angeführten Textworten unterstellt ist.
Freilich ist in D dieser Teil der Komposition verdorben. Der Zeich-
ner hat dem Körper einer Frau, welche ihren Trauring darreicht,
den Kopf eines Pfaffen aufgesetzt, der hier unter keinen Umstän-
den etwas zu tun hat. In 0 fehlt dieses Figurenpaar vollständig.
Leicht verständlich sind dagegen die 6 andern Figuren. Es sind
die „zwei Älter Mütter", die „zwei Älter Väter", — diese durch
ihre Bärte als „alt" charakterisiert, — und das Elternpaar dessen,
der seinen Vier ahnenbeweis führt. Die Trauringe zeigen an, daß
wir Ehepaare vor uns haben. Dem Vater legt sein Vater die 1. Hand
auf die Schulter (Bestätigungsgestus oben S. 255, 260). Zwischen
„Vater" und „Mutter" scheint außer dem Ringwechsel auch noch
eine Handreichung zu beginnen. Der Mann in dem geschachten
Rock (Fig. 7) d. i. der Beweisführer, legt seine r. Hand auf die
Schultern seiner Mutter; er beruft sich darauf, daß sie (und seine
übrigen Ahnen) „unbescholten an ihrer geburt" gewesen sei.

4. Zu Ldr. I 51 §§4, 5: Welch schephinbare — mit buse lasin. i5b(Taf.so)4.

Farben: 1 und 2) Röcke bläulich, Beinkl. rot, der Schild von
Fig. 1 gelb mit unbemalten Stachel; — 3) Graf s. oben 48f. Bild-
buchstabe W Mennig.

= W21b 4 (abgeb. bei Grupen, Teut. Alterth. 90). Im Gegensinn
und vollständiger 0 27 a3: in der r. Bildhälfte der Richter und
die beiden Parteien; der Richter weist mit dem r. Zeigefinger nach
oben, die unmittelbar vor ihm stehende Partei mit der r. Hand
rückwärts, während sie in der 1. Hand 6 Geldstücke hält; die an-
dere Partei ergreift kämpflich gerüstet die erste am Rockkragen

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