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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0278
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und deutet mit dem 1. Zeigefinger ebenfalls nach oben. In der 1.
Bildhälfte stehen noch 3 weitere Personen, zwei Männer und eine
Frau, alle drei mit Fingern auf den Gewappneten weisend.
Kämpfliche rjas Ansprechen" oder „Sichunterwinden zu Kampf" ist sowohl

Ansprache " 1 " 17

in D wie in O annähernd richtig geschildert, s. unten bei 18 b 4.
Verständlich ist auch die 1. Hand des kämpflich Gegrüßten in D.
Sie führt die Ablehnungsgebärde aus, weil die angegriffene Partei
„Kampfes weigert" (Handgeb. 221). Aber unerkennbar ist schon
der Gegenstand, den in D diese Partei in ihrer r. Hand hält. Viel-
leicht soll er einen seitlich gesehenen Schild vorstellen, der dem
Angesprochenen als einem „schöffenbarfreien" d. h. einem ritter-
bürtigen Mann zustehen würde. Besser als in D ist in O die Aus-
drucksbewegung des Grafen. Er deutet nach oben1), nämlich auf
das unmittelbar vorausgehende Bild (vgl. S. 195, 258) mit dem Vier-
ahnenbeweis, den der Text dem Ansprecher auferlegt. Zum Zeichen,
daß er ihn führen will, deutet in 0 der Ansprecher ebenfalls
auf jenes Bild. Den Schild hält er nicht in der andern Hand, weil
er dieser zum kämpflichen Gruß bedarf. Die Ahnen hat D weg-
gelassen; in 0 werden sie durch die 3 Personen in der 1. Bildhälfte
repräsentiert, die auf den Ansprecher zeigen. Wir sollen sie daran
als seine Vorfahren erkennen. Auf sie weist (in O) der Angespro-
chene zurück, da er den Vierahnenbeweis fordert. Die Geldstücke
in seiner andern Hand sind wohl die Buße, die der kämpflich an-
gesprochenen Partei gebührt, wenn sie ihrem Gegner „mit Becht
entgeht".

i5b(Taf.30)5,e. 5, 6. Zu Ldr. 152 § 1: Ane erben gelübde — geben ne mochte.

Farben: 1) Bock braun und rot quergestreift, Beinkl. rot; —
2) Bock oben blaugrau, am Schoß rot, Beinkl. grün; — 3) Bock rot,
. Beinkl. blaugrau, der Zweig grün; — 4) Bock des Pfaffen blau-
grau, Beinkl. unbemalt; — 5) Bichter s. oben 481; — 6 und 9) Bock
lichtgrün, Beinkl. rot, Schapel golden; — 7) Bock rot, Beinkl. grün;

1) In D ist daraus eine Ablehnungsgebärde geworden, was ja freilich nicht sinnlos,
weil der Graf den Zweikampf vorläufig verbietet (Handgeb. 221).

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