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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0283
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= W22a5, 028bl, nur daß hier das Gebäude noch ausführ-
licher geschildert ist.
Der Fronbote (s. oben 59f.), beritten, zieht pfändungshalber ein Pfändung

'7 ± durch den

Roß (— Repräsentant der wertvollsten Fahrnis im Landgut —) aus Fronboten
einem befestigten Gehöft. Vgl. auch die Pfandnahme in 16 b 4,
21b 2, 46b 2.

16b (Taf. 32)

1. Zu Ldr. I 53 § 4: Nimant en wettit — geseret hat. ieb (Taf. 32)1.
Farben: 1) Rock des Pfaffen grün, Reinkl. Mennig; — 2) Rock

blau, Reinkl. Mennig; — 3) Rock rot, Reinkl. grün; — 4) Graf s.
oben 48 f. Rildbuchst. N bloß mit Kreide grundiert.

= W22b 1, 0 28b 2; gedrängtere Komposition mit größeren Fi-
guren; der Richter trägt einen auf seiner r. Schulter geknüpften
Mantel.

Ein Mann, der den „Frieden gebrochen" und den „Rann ver- zw«enei

' " 0 " Wetten bei

schuldet" hat, zahlt Strafgeld („wettet") mit der r. Hand einem einer Buße
Pfaffen d. h. nach „geistlichem Recht", und mit der 1. Hand dem
Richter d. h. nach „weltlichem Recht". Den zu seinen Füßen Kau-
ernden hat er verletzt („geseret"): ihm hat er Ruße in den Schoß
gezahlt.

2. Zu Ldr. 154 §§1,2: Is en sal kein zins man — buten sime «b (Taf.32)2.
huse zu gebene.

Farben: 1) Rock grün, Reinkl. rot, Schapel golden; — 2) Rock
braun. Der Zaun grün. Rildbuchstabe / golden mit blauen Um-
rissen. 1

= W 22 b 2. Ganz anders O 29 a 1: Die Szene spielt sich hier ganz
vor der Tür eines großen mit einem Kamine versehenen Stein-
hauses ab; die Parteien, von denen keine sich durch ihre Tracht
auszeichnet, halten gemeinschaftlich ein Zahlbrett; jede streckt
einen Zeigefinger auf.

Resser als O schildert D das Holen und Entrichten des sog. Gatterzins
Gatterzinses. Diesen hatte der Zinsschuldner über das Gatter sei-

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