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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0284
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nes Hauses an den Gläubiger hinauszureichen, J. Grimm, RA.4-
I 536f., Haltaus, Gloss. s. vv. Gattergelt, Gatterhenne, Gatterherr,
Gatterzins, Schindler s. v. Gatterzins, Weisth. IV 729 (15). Den
Gläubiger läßt der Bildner, genau das Textwort befolgend, als
„Herrn" erscheinen (s. oben 24f.).

i6b(Taf.32)3. 3. Zu Ldr.154 §3: Cins mus — loukenen wil.

Farben: 1—3) braune Röcke und Beinkl.; — 4) Rock grün,
Beinkl. rot. Bildbuchstabe C lichtgrün.

= W 22 b 3. Schlechter 0 29 a 2, wo die Parteien nicht durch ihre
Kleidung unterschieden und Geldstücke nicht zu sehen sind,
zk^schuid ^er jjHerr" (Fig. 4) will seinen Zinsanspruch durch Schwur
auf den Heiligen „behalten". Der verklagte Bauer — als solcher
in D nicht nur an seiner Tracht, sondern auch an seinen Gesichts-
zügen kenntlich — beweist durch einen selbdritt geschworenen
Eid die Zahlung des Geldes, das unterhalb seiner Schwurhand zu
sehen ist. Dadurch verlegt er dem Herrn dessen Beweisrecht, was
die subjektive Symbolik des Künstlers dadurch veranschaulicht,
daß er den Bauern den Ritus der Eidesschelte ausführen läßt. S.
Handgeb. 249 und Bd. I Einleitg. 28. Der nächste Schwurgenosse
des Verklagten faßt diesen mit der 1. Hand am Rockschoß an,
der zweite den ersten und so geben sie ihre rechtliche Stellung zum
Hauptschwörer kund, was vielleicht dem Leben abgesehen ist; vgl.
Planck, Gerichtsverf.1194.

i6b (Taf.32)4. 4. Zu Ldr. I 54 § 4: Der herre mag — des richters vrlop.

Farben: 1) Rock braun; — 2) der Reiter wie Fig. 1 in Nr. 2 und
Fig. 4 in Nr. 3. Bildbuchst. D dunkelblau.

= W22b4. Stark abweichend und im Gegensinn 029b 1: der
Reiter trägt keine auszeichnende Kleidung und streckt den r. Zeige-
finger auf; der Mann, dem die Pferde weggeführt werden, tritt
hinter diesen mit Geldstücken auf den Händen aus dem Hause,
privat- Textgemäß ist in D wiederum der pfändende Gläubiger ein

Pfändung ° °

„Herr". Er erscheint ohne Begleiter. Die Pfandnahme geschieht

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