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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0286
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= W 23 a 1. Stark abweichend 0 29b 3:

Abb. 10

Gogrevenwahl Wenngleich O viel unbehilflicher gezeichnet ist als D, so hat
doch O sichtlich das Urbild von X verhältnismäßig treuer über-
liefert. Geschildert wird die Wahl eines Gogreven durch die „Land-
leute", die wie der Gogreve selbst in D wohl mit Rücksicht auf die
Worte zu minnesten von dren dorfen als Bauern erscheinen.
S. jedoch Planck, Gerichtsverf.19 N. 14. Bezüglich der Trachten
in D und O s. oben 57, 34. Die Wahl geschieht, nachdem der Er-
korene auf den Richterstuhl gesetzt ist (dies nur subjektive Sym-
bolik, wodurch der Illustrator ausdrücken will, daß es sich eben
um die Wahl eines Richters handelt), mit Fingern, d. h. ursprüng-
lich unter Gelöbnisgebärden (Handgeb. 2161), wovon in 0 sich
noch eine bei der Fig. 2 annähernd erhalten hat, die andern teils
in Zeige-, teils in Schwurgebärden verwandelt sind. In D sind sie

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