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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0291
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fünf in lange Röcke gekleidete Männer; der Schultheiß streckt den
1. Zeigefinger auf.

Der Buchstabe A gehört nicht hieher, sondern zu Nr. 3. — Der DasechteDing
Graf hält das echte Ding ab. Darum bedarf er nicht bloß des
Schultheißen, sondern auch der Schöffen und des Gerichtsschwer-
tes (so richtig in 0), wogegen nicht einzusehen, wie auch noch
der Schultheiß zum Schwert kommen soll1). Vermutlich hat des-
wegen D (oder schon Y) eines der beiden Schwerter gestrichen
und das gräfliche dem Schultheißen zum Halten übertragen. Zum
Schultheißen gewendet stellt der Graf die erste Urteils- (Ding-
hegungs-) Frage an ihn. Dieser antwortet mit Rede- oder besser
wie in 0 mit Aufmerksamkeitsgestus. Mit Befehlsgestus in 0, Rede-
gestus in D fragt der Graf die Schöffen, deren zwar hier der Text
nicht gedenkt, die aber um des Dinges willen gesehen werden
müssen, um die „Folge" nach dem vom Schultheißen gefundenen
Urteil. Sie erteilen sie in D mit der gleichen Handbewegung, doch
besser in O mit Redegestus (Handgeb. 214, 200). Bei der Kleidung
der Schöffen hat der Zeichner die Bestimmungen von Ldr. III 69
§1 nicht strenger beobachtet als in 4 a 5. S. dagegen unten 50a 1.
Wegen der Bänke s. oben S. 101 f.

Im engen Anschluß an den Text beschränkt sich die Illustration
auch hier auf das Notwendigste. Sie will kein vollständiges Bild
einer Dingversammlung, nicht einmal ein vollständiges von der Ge-
richtsordnung geben. Es fehlen die Dingleute, der Fronbote, die
Gerichtsschranken, überhaupt jede räumliche Andeutung ganz so
wie in 50 a 1, 4 a 5. S. oben 103.

3. Zu Ldr. I 60 § 2: Der richfer sal — an sin recht get. 17 b (Taf.34) 3.

= W23b 3. Im Gegensinn O 31 al, wo aber nur 4 Figuren; der
Richter hält das Schwert in seiner 1. Hand und schiebt mit der r.

1) „Als Rechtsfinder" hatte K. Heldmann, Rolandsbilder (1904) 69 N. 3 gemeint und
„weil in diesem Falle er das echte Ding verkörpert", meint er Rolandsfiguren (1905)
97 N. 4. Aber: wieso als „Rechtsfinder" gerade der Schultheiß? und wieso „verkörpert"
gerade er das echte Ding?

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