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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0292
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den vor ihm Stehenden der Partei hin; der Schultheiß streckt den
r. Zeigefinger auf.

Bestellung pjg 3 ^er ]\|ann im rot-grün gesparrten Rock ist der Vorspre-

eines Vor- ' c_> <_> j. 1

Sprechers eher. Er wird, so richtig in 0, vom Richter der Partei, die ihn sich
erbeten, dem Manne im grauen Rock (Fig. 1) hingeschoben (s.
Handgeb. 254). Diese zieht ihn am Handgelenk an sich heran, weil
er sich mit dem Ablehnungsgestus der 1. Hand weigert (Handgeb.
251, 220). Er muß jedoch dem Befehl des Richters gehorsamen,
weswegen er sich nach diesem fragend umschaut. Fig. 2, der Mann
im roten Rock ist nicht, wie der Bearbeiter von N oder O meinte,
überflüssig. Es ist des Vorsprechers Mage oder Herr oder Mann,
der ihn gleichsam ablehnt, d.h. gegen den der zum Vorsprecher
Gekorene nicht aufzutreten braucht. Der Schultheiß deutet durch
die Aufmerksamkeitsgebärde sowohl die Pflicht des Vorsprechers
als auch ihre Ausnahme an. Nicht überflüssig ist das Schwert in
der Hand des Richters, das D weggelassen hat. Denn die Klage
kann ja „ans Leben oder an die Gesundheit oder ans Recht" gehen,
also peinlich angestellt sein.
uegn.Hs 85b. Abgeleitet aus unserer Nr. 3 scheint eine Deckmalerei in der
Steinbeckschen Hs. (oben S. 104) fol. 85 b (vor Ldr. I 60): im Ge-
stühl der Graf mit dem Schwert zwischen den Beinen und mit
Redegestus und vor ihm 6 Personen, unter denen die vor-
derste, ein bärtiger Mann, auf die hinter ihm stehende deutet.
Außerhalb des Gestühls und von ihm abgewandt steht der Fron-
bote mit seiner Geißel. Die Interpretation des Bildes ist wegen der
Roheit seiner Ausführung schwierig.

i7b (Taf. 34)4. 4. Zu Ldr. I 61 [60] § 2: Bitten zwene — welcheme hen gebn wil
= W23b4. Im Gegensinn 0 31a 2; hier nur 5 Personen; d.h.
um eine Partei weniger; der Schultheiß wendet sich nicht wie in
D ab, sondern weist auf den Vorsprecher mit dem r. Zeigefinger.
Fortsetzung £)rej personen sind uns schon aus Nr. 3 bekannt: Richter,

zu Nr. 3 '

Schultheiß und Vorsprecher, der hier dieselben Farben trägt wie
dort. Auch die beiden hinter dem Vorsprecher stehenden Männer

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