Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0300
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
i8b (Taf. 36) 4. 4. Zu Ldr. I 63 § 1: Wer kemplich — bi sime houbt loche.

Farben: 1) Rock grün und gelb geschacht, Beinkl. blau; —
2) Rock blau, Beinkl. rot; — 3) Graf wie oben. Bildbuchstabe W
golden auf blauem Grund.

= W24b 4 (abgeb. bei Grupen, Teilt. Alterth. 83); im Wesent-
lichen entsprechend 0 32 b 3, nur daß hier der Richter ein Schwert
über den Knien hält und den r. Zeigefinger aufstreckt und Fig. 2
sich nicht nach dem Richter hinwendet. Im Gegensinn dasselbe
Bild zum nämlichen Text in Görl. 96a; s. Zschr. f. RG. 1906 S. 377,
378.

uche g?ub ^er Kläger (Fig. 2) hat sich seines Gegners „unterwunden", in-
dem er ihn am „Hauptloch" (oder dem „Hauptfenster" nach Hsr.
Var. und Meissener Rb. IV 22 dist. 1), d.h. am obern Rocksaum1)
gepackt hat. Vgl. tenens eum per oram sagi sui. L. Fris. XIV 5 (v.
Schwerin in Festschr. f. Amira 1908 S. 198 N. 2). Nicht ganz so
genau andre Stellen, worüber Handgeb. 248; s. aber auch oben
S. 257. Während er noch den Widersacher festhält, wendet sich
der Kläger halb rückwärts (so richtig in D) dem Richter zu, fra-
gend, ob er den kämpflich Gegrüßten loslassen dürfe, Meissener
Rb. a. a. O. (Handgeb. 248). In leicht vorgeneigter Haltung erteilt
der Richter seine „Erlaubniß". Sein Befehls- oder Aufmerksam-
keitsgestus in O paßt schlechter als sein einfacher Redegestus in
D. Die Bewegung der Hände des Beklagten ist in D etwas zahmer
als in 0, wo er namentlich seine L. hoch erhebt. Es ist als ob er
sich widersetzen wollte. Für diesen Fall läßt sich in Freiberger
Str. XXVII14 der Kläger ein Urteil finden, daß er seinen Griff
wiederholen darf. Dort spielt auch die Frage eine Rolle, ob der
Griff nur mit 2 oder mit mehr Fingern geschehen dürfe. Unsere
Illustratoren scheinen kein Gewicht hierauf zu legen.

19 a (Taf. 37)

wa (Taf. 37) i. 1. Zu Ldr. I 63 § 1: [Wen he sich] — das he den vride an im ge-
brochen habe.

') „Beim Schöpfe" meint H. Fehr, Der Zweikampf 101

284
 
Annotationen