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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0302
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deliciarum ed. Straub pl.L und im Salzburger Antiphonar (12.
Jahrh.) bei St. Peter Cod. XII 7 p. 570, abgeb. bei Svarzenski,
Salzb. Malerschule Nr. 348. Dazu s. Svarzenski I S.113.

i9a (Taf. 37) 4. 4. Zu Ldr. I 63 § 2: So spreche he vort — das laut volg irteilt —
So bite iener der gewere.

Farben: 1) Rock mi parti in Grün und Rot, Beinkl. blau; —
2) Rock blau, Beinkl. gelb; — 3) Rock rot, Beinkl. grün; — 4) Rock
grün und gelb geschacht, Beinkl. blau; — 5) Graf wie oben; —
6) Rock rot, Beinkl. grün; — 7) Rock grün, Beinkl. blau; — 8) Rock
rot, Beinkl. gelb; — 9) Rock blau, Beinkl. rot. Bildbuchstaben, das
kleinere S (links) lichtgrün, das größere dunkelblau.

= W25a4. Mit Abweichungen 033bl, wo sämtliche Personen
um den Richter den r. Zeigefinger aufstrecken und keine im Pro-
fil erscheint.

Wiederum geschehen in der bildlichen Komposition verschie-
dene Prozeßschritte scheinbar gleichzeitig, die zeitlich ausein-
anderfallen: das Beweisangebot des Klägers für sein Gerüft, das
Verlangen des Beklagten nach Klaggewähr (Planck a.a.O. I
279ff.), sein Angebot des Unschuldbeweises. Parteien sind nach
Ausweis der Farben Fig. 9 (Kläger) und Fig. 4 (Beklagter, hier
im Profil durch die rohen Gesichtszüge als Friedbrecher charak-
terisiert). Vgl. Todesstr. 66.
Beweis- ^ erbietet sich der Kläger zum Beweis des Gerüftes (worüber

angebot

des Klägers Planck a. a. O. I 790). Er beginnt mit einem Fingerzeig auf den
ihm gegenüberstehenden Friedensbrecher: „da sah ich selbst ihn
selbst". Mit der andern Hand stellt er dem Richter die Schrei-
leute vor, deren Aussagen (s. ihre Redegesten) das Gerüft beweisen
werden. Es sind ihrer drei zu seiner R. (Fig. 6—8). Der Bildner
kennt anscheinend eine Bestimmung, wonach der Beweis mit drei
Schreileuten geführt wird; vgl. Freiberg Stadtr. XXVII13, XXX 11.
Diese drei werden aus einer größeren Zahl von Leuten genommen,
die das Gerüft gehört haben, nach dem Freiberger Stadtr. aus
sieben. Der Bildner scheint sechs für genügend zu halten, falls er

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