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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0304
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die Farben achten. Wir haben demgemäß, bevor wir vom Richter
sprechen, folgende Fälle zu unterscheiden.
a) wegen un- \ j)er beklagte Friedensbrecher (Fig. 1), abermals an seinen

ebenbürtig-

keit des Farben kenntlich, wird von einem Unebenbürtigen (wers Gebo-
Klägers renen) kämpf lieh angesprochen. Da der Kläger also eine andere
Person ist als auf den bisherigen Bildern, so trägt er andere Far-
ben. Es ist Fig. 6. Seine Unebenbürtigkeit sieht man ihm an seiner
Mißgestalt an, was der Bearbeiter von O (oder N) nicht verstan-
den hat. Vgl. 91 a 5, b 1, 2. Als Kampfkläger schickt sich Fig. 6 an,
die am Boden liegenden Waffen zu ergreifen. Sein Gegner weigert
ihm mit der r. Hand den Kampf. Mit der L. zeigt er auf den Boden,
um damit zu sagen, daß der Kläger unter ihm stehe.
B)wegenüber- g Diesmal will der Beklagte dem übergenössischen Kläger, um

genössigkeit ö °

des Klägers der Standesverschiedenheit willen, den Kampf weigern, was er
nicht kann (Planck a.a.O. II 147). Wegen der Gleichfarbigkeit
ihrer Röcke gehören Figg. 4 und 7 zusammen, und zwar ist die
durch überhohen Wuchs ausgezeichnete Fig. 4 der Kläger, Fig. 7
der Beklagte. Jenen hat der Bildner weit von Fig. 1—3 abgerückt,
damit ihm nicht die gleiche Parteirolle zugeschrieben werde. Er
mußte ihm aber in der r. Bildhälfte seinen Platz anweisen, weil
die 1. für seine Statur nicht ausreichte. Seine r. Achsel zuckend
und den r. Zeigefinger erhebend, warnt der Kläger den Beklagten
(Handgeb. 214) vor dem Verlegen. Dieser gibt seinen (vergeb-
lichen) Versuch kund, indem er mit der r. Hand auf den Kläger
als auf seinen Übergenossen hinauf- und mit der 1. auf die am1
Boden liegenden Waffen hinabweist. Auffallen muß an der Figur
des Klägers der Dolch an seiner Seite. Über den Dolch s. oben 70.
Es gab allerdings einen Zweikampf mit Dolchen (Talhoffer II 42
—53, III 170—190) und nach spätem Fechtregeln durfte man so-
gar vom Schwertkampf zuletzt zum Dolchkampf übergehen. Aber
diese italienische Manier dürfte wohl den Ssp.-Illustratoren noch
unbekannt gewesen sein. Vgl. G. Hergsells Bemerkungen in Tal-
hoffer II S. 12. Dagegen könnte der Illustrator an die Möglichkeit
gedacht haben, daß am „Ende" des Zweikampfes der Sieger den

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