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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0305
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Dolch als misericorde benutzte, wie im Lohengr. 2215. Freilich der
Text des Rb. weiß nichts von einem solchen Verfahren.

C. Der Beklagte wendet ein, für kämpflichen Gruß sei es zu c) wezge^ Un'
spät, da die Mittagszeit vorüber sei. Dieser Beklagte ist Fig. 3, sein
Gegner Fig. 8. Wir erkennen beide als zusammengehörig an der
Gleichheit ihrer Kleidung. Kläger weist mit der 1. Hand auf die
Kampfwaffen, weil er den Beklagten kämpflich anspricht. Der Be-
klagte deutet in den leeren Luftraum über der Szene, wo keine
Mittagssonne mehr zu sehen. Allerdings vermute ich, daß hinsicht-
lich der Kopfhaltung diese Person mit Fig. 4 des darüber stehen-
den Bildes verwechselt wurde, bei der dieses bedenkliche Schauen
nach oben noch nicht motiviert war, während es bei Fig. 3 der
gegenwärtigen Komposition vortrefflich paßt. Fig. 2 ist nicht, wie
es nach alldem scheinen könnte, überzählig. Sie gehört vielmehr
zu der Textklausel is en were er begonst. Man beobachte die anein-
andergepreßten Oberkörper von Fig. 2 und 3. Ich denke, sie sind
an die Stelle einer einzigen Figur getreten, die in X zwei Ober-
körper mit verschiedenen Aktionen hatte. Schon in Bd. I Einleitg.
25 habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß Figuren mit zwei
Oberkörpern und statt ihrer Doppelfiguren wie in H und O, so
auch in D mehrfach vorkommen. S. auch oben 194. Eine solche
Doppelfigur haben wir in Fig. 2 und 3 vor uns. Sie erhebt die r.
Hand zu einem Ablehnungsgestus, was zu der Rolle von Fig. 3
stimmt. Aber die 1. Hand führt sie gegen ihre Brust (Aneignungs-
gestus, Handgeb. 223), womit sie sagt, daß sie den Kampf an-
nimmt, wofern die Klage vor Mittag begonnen ist.

Der Graf nimmt durch seine Gestikulation Stellung auf Seite der stellung des

Richters zu

ablehnenden Parteien. Er tut es auch durch seine Körperhaltung, den Parteien
indem er sich ihnen zukehrt. Des Schildes und Schwertes „pflegt"
er nicht nur zugunsten der Parteien, sondern auch zugunsten des
Künstlers, der die Parteien auf diese Waffen zeigen lassen kann.

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