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3, Zu Ldr. I 63 § 5: Kumt he zu der dritten ladunge — vorwndin 20a(Taf.39)3.
mit kamphe were.

Farben: 1) Rock graublau, Beinkl. grün, der Schild rot mit wei-
ßem Spitznabel; — 2) Graf wie sonst. Bildbuchstabe K grün.

= W 26 a 3. Im Gegensinn 0 35 a 1; hier schultert der auf erhöh-
tem Stuhl sitzende Richter mit der 1. Hand ein Schwert, während
er mit dem r. Zeigefinger auf die allegorische Wolke deutet; unter
dieser der Kämpfer in aufrechter Stellung und mit gerade aufrecht
gehaltenem Schwert. — Abgeleitet von vorliegender Komposition ^J^16
eine Deckmalerei in der Steinb. Hs. fol.92b, wo aber nur eine
einzige Fig. (Kämpfer wie oben S. 294 bei Nr. 1), dagegen eine wenn
auch rohe Andeutung des Geschränkes; — feiner eine Miniatur in
der Liegn. Hs. I fol. 104b: Initiale C, darin r. ein Kämpfer, in
Gugel und barfuß mit einem Schild, dessen Nabelspitze weit aus-
ladet, ein mannslanges Schwert schulternd, oben r. die allegorische
Windmaske.

Der Kläger führt, da der Beklagte ausgeblieben, den Stich nach in denC{yind
dem „Winde", dem blasenden Kopf oben r. (Bd. I Einleitg. 23).
Der Richter, dem O korrekter als D sein Attribut, das Schwert, be-
läßt, gibt anscheinend durch Gestikulation kund, daß der Kläger
mit seinem Stich in den Wind das Kampfverfahren siegreich ab-
schließt und er ihm richten wird. (Vgl. Handgeb. 206.)

Dem Text zufolge soll der Kläger „aufstehen". Vorher also nmßKamY°™hl
er sitzend auf den Beklagten gewartet haben. Demnach hätte der
Illustrator Anlaß gehabt, den Kampf stuhl in sein Bild aufzunehmen,
wo es auch an Raum nicht gefehlt hätte. Seine Sparsamkeit hat ihn
davon abgehalten. Der Kampfstuhl war zu seiner Zeit längst in
Gebrauch. Das Freiberger Stadtr. XXVII 16 gibt der Partei, wenn
sie in den Kreis tritt, einen eigenen „Stuhlträger". Abgebildet sieht
man den Kampfstuhl in Talhoffer I 33, 37, 39, 40, II 15, 16, 42, III
69, in der Erlachschen Hauschronik (Bern. Stadtbibl.) fol. 206 so-
wie in P.Kais Fechtbuch Cgm. 1507 fol. 43—48 (abgeb. in Ar-
chaeologia XXIX pl. XXXII.)

Zu 19b 2—20a 4 vgl. noch die vorzügliche Charakteristik des

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