Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0319
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
4) Rock mi parti in Rot und Grün, Beinkl. grau; — 5) Graf wie
oben. Bildbuchst. A lichtgrün.

= W 26 b 2. Im Gegensinn O 35 b 2, wo die der Fig. 2 entspre-
chende Person 2 linke Hände hat, mit der einen ein Geldstück,
mit der andern einen undeutlichen Gegenstand an Fig. 1 hinrei-
chend, während sie mit der r. Hand auf sie deutet.

Im ersten Drittel des Bildes spielt sich der Empfangsverzug des E™^aunggs"
Gläubigers ab. Dieser (Fig. 1) weigert die Annahme der „Pfennige",
die ihm sein Schuldner (Fig. 2) hinzuzählen im Begriff steht. Über
die typische Weigerungsgebärde s. Handgeb. 230. Der farblose
Gegenstand, den der Schuldner in der r. Hand hält, ist wohl das
„Silber" (in Barrenform), wovon der Text spricht. Er wendet sich
gleichzeitig um nach dem Richter hin, weil er in den beiden andern
Dritteln des Bildes den Beweis seines Zahlungsangebots führt. Er sein Beweis
führt ihn mit 2 Zeugen (Figg. 3, 4). Da diese eidlich aussagen müs-
sen, stehen sie am Reliquienkasten. Auffällig jedoch, daß man an
ihnen keine Schwurgebärden wahrnimmt, sondern nur Aufmerk-
samkeitsgesten (Handgeb. 214); aber anders 54a 6, 55a 2, 65b 1, 5,
71 a 3, 89 a 5. Indes der Illustrator weiß, daß vor ihrem Schwur
die Zeugen vom Richter gefragt werden, „was sie bezeugen wollen
und woher es ihnen wissentlich sei", Richtst. Ldr. 8 § 3. S. auch
32 § 8 und Ssp. Ldr. III 37 § 2 (die karolingische discussio testium,
H. Brunner, Entst. d. Schwurger. 67f., Deut. RGesch.ll 437).
Der Redegestus des Richters drückt die Frage aus. — Zur Sache
s. Homeyer, Richtst. 502.

3. Zu Ldr. I 66 § 1: Wen man mit der hanthaften tat — der cleger 20b (Taf.4o)3.
Vorzügen.

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. grün; — 2) Rock rot, Beinkl. grau;
— 3) Rock grün, Beinkl. rot; — 4) Rock rot, Beinkl. gelb; —

5) Rock blau, Beinkl. rot; — 6) Rock grün, Beinkl. rot; — 7) Bock
rot, Beinkl. grün; — 8) Rock blau, Beinkl. rot; — 9) Rock rot,
Beinkl. gelb; — 10) Rock grün, Beinkl. rot; — 11) Graf wie sonst.
Bildbuchstabe W golden in Mennigumrissen.

303
 
Annotationen