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Klage gegen y[an vergleiche oben 20 a 4. Abermals hat einer (Fig. 1) einen

einen Toten,

Intervention von ihm Getöteten (Fig. 2) wegen Friedbruchs mit Gerüft (oben
S. 258) vor Gericht gebracht. Er versucht ihn zu „bereden" d. h. den
in 20 a 4 geschilderten Angriffsbeweis gegen ihn zu führen. Ein
Verwandter des Getöteten (Fig. 3) verlegt als Intervenient den an-
gebotenen Eid, indem er sich zum Kampf erbietet. Auch hier wie
in 20 a 4 ist die scheinbare Eidesschelte nur subjektiv-symbolisch
gemeint (Handgeb. 249). Der Graf deutet auf ihn, da durch das
Kampfangebot der Eid ausgeschlossen wird. Daß das Verfahren
für den Kläger unglücklich ausgeht, bleibt unillustriert.

21a (Taf. «)5. 5. Zu Ldr. I 70 §1: Hat aber — geweidigen.

Farben: 1) Rock grün, Beinkl. rot; — 2) Rock rot, Beinkl. grün;
— 3) Graf wie oben. Bildbuchstabe H golden in Mennigumrissen.

= W27a5(=Grupen, Teut. Alterth. Taf. vor S. 1, Nachstich
bei C. F. Hommel, Jurispr. num. illustr. 270). Im Gegensinn O
37a 2 mit folgenden Abweichungen: der Graf schultert mit seiner
r. (=1.) Hand das Gerichtsschwert und streckt den 1. (=r.) Zeige-
finger auf; der an der offenen Tür Stehende führt einen andern
am 1. (= r.) Unterarm heran und deutet mit der andern Hand auf
die Tür; an dieser Tür ein Ring. Abgeleitet aus dieser Komposition
verwandte jsj- eme Zeichnung zum selben Text in der Liegn. Hs. 1119a: den

Bilder ° "

Ring an der Tür eines gotischen Giebelhauses hat ein Mann mit der
1. Hand ergriffen, während er mit der r. einen andern heranführt;
ein dritter, in ritterlicher Kleidung, hinter dem vorigen deutet mit
dem r. Zeigefinger auf das Haus oder auf die beiden Männer vor
ihm; weiter rückwärts werden die Köpfe von zwei Zuschauern
sichtbar. Weniger nahe steht eine Miniatur zum gegenwärtigen
Text in der Görl. Hs. 106 a (abgeb. bei Je cht Taf. III 1): ein Mann
in talarähnlichem Rock und Richterhut schiebt mit der 1. Hand
einen in Gugelrock Gekleideten zu einem geschlossenen Burgtor
hin, während er auf den Türklopfer deutet; diesen ergreift der an-
dere mit der 1. Hand, während er mit der r. ein gabelähnliches
Gerät schultert. Ein ähnliches Bild wie in der Liegn. Hs. auch in

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