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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0329
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Weisung beim Übereignen von Liegenschaften illustrierend, ein
Seitenstück, indem sie schildert, wie der Erwerber vor Zeugen
auf Geheiß des Richters in den Ring der Haustür greift. S. auch
Handgeb. 225. Rätselhaft bleibt freilich das oben 310 erwähnte ga-
belartige Gerät, das in der Görl. Hs. der Eingewiesene schultert.
Ich habe es a. a. 0. für einen Schlüssel gehalten, hätte aber zu die-
ser Erklärung ein Fragezeichen setzen sollen.
Nicht wertlos, wenn auch in ganz anderem als dem Grupen- >Anefans'

7 an Liegen-

schen Sinn, sind aber auch die Äußerlichkeiten am Benehmen des schatten
Eingewiesenen. Fast überall greift er mit der Hand nach einem Teil
des Hauses (Tür, Türring, Türklopfer). In Nr. 6 erscheint diese
Handanlegung sogar als die Hauptsache bei der Einweisung, und
zwar geht sie nicht nur dort sondern auch in 27 a 3 (= H 7 a 3) so
vor sich, daß der Eingewiesene das Oberende der Tür anfaßt. Wahr-
scheinlich haben wir da nicht eine bloß tatsächliche Besitznahme,
sondern den „Anef ang" an liegendem Gut vor uns, der zwar
in schriftlichen Quellen jener Zeit selten, aber gerade im thürin-
gisch-sächsischen Rechtsgebiet, z. B. in Naumburg, bezeugt ist. S.
B ehrend, Anevang und Erbengewere 1—14. Obene bi deme tores
oberthore soll der Angriff eines Wohnhauses erfolgen (Naumb.
Weichb. 67, bei H. Mühler, Deut. Rhss.56). Nicht wesentlich an-
ders ist die Form des Sichunterwindens oder des Angreifens, wenn
es boven an dem dorstell geschieht (Dreyhaupt, Beschreibg. des
Saalkr. II 481). In den verschiedenen Rechtsgebieten mag die
Form verschieden gewesen sein, und jedenfalls mußte sie sich stets
nach der Art des Grundstücks richten, woran der Anefang vorzu-
nehmen war. Aber wichtiger ist der neue Beleg, der uns für die
Verbreitung des Immobiliar-Anevangs gegeben ist.

6. Zu Ldr. I 70 § 1: Die inwisvnge — vf den heiligen. 2ia(Taf.4i)6.

Farben: 1) Rock blau und rot quadriert, Beinkl. grün; — 2) Bock
grün, Beinkl. gelb. Bildbuchstabe D mennigrot.

= W 27 a 6. Im Gegensinn und wesentlich anders O 37 a 3: R. sitzt
der Graf, mit der r. Hand das Gerichtsschwert schulternd und

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