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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0335
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Im Gegensinn O 38 a 2: sachlich entsprechend, nur daß der König
den 1. (=r.) Zeigefinger aufstreckt, und die Begleiter des Grafen
je eine Hand erheben.

Parallele zur vorigen Szene. Der Graf bezeugt mit 3 Schöffen die Fortsetzune

° ° zu 22a 6.

von ihm verhängte Verfestung vor dem König. Die hinweisenden
Gebärden der Schöffen beziehen sich hierauf. Der König erhebt
die Grafenverfestung zur königlichen. Seine Gebärde ist dabei in
O die. gleiche wie die des Grafen im vorigen Bild und fand sich
wahrscheinlich schon im Original, obwohl auch der feierliche
Bedegestus, wie ihn D bringt, gerechtfertigt wäre.

2. Zu Ldr. II 1: Wo vursten — daß riche getan. 22a(Taf.43)2.
Farben: 1—4) Böcke grau, Beinkl. rot; — 5) König wie im vor.

Bild. Bildbuchstabe W< golden mit Mennigumrissen.

Im Gegensinn O 38 a 3; hier tragen die Fürsten sämtlich die
gleiche Krone wie der König! keiner weist auf den König, dieser
dagegen mit der I. (=r.) Hand auf die vor ihm stehende Gruppe,
während er in der r. (=1.) den Beichsapfel hält.

Vier „Herren" (oben 24 f.) schwören gleichzeitig (= „zusam- Eldf™°ftsen"
men"). Einer (Fig. 1) weist mit der 1. Hand zurück nach dem vori-
gen Bild, wo schon der König zu sehen ist, ein anderer (Fig. 4)
hinter sich auf den 1. thronenden: sie „nehmen das Reich aus". Der
König deutet (so jedenfalls in 0) auf sie zum Zeichen seiner Herr-
schaft über sie.

3. Zu Ldr. II 2: Vorsumet — der cleger. 22a(Taf.43)3.
Farben: 1) Graf wie oben; — 2) Rock blau, Beinkl. mennigrot.

Bildbuchst. V golden auf grüner Zeichnung.

Im Gegensinn und abweichend O 38 a 4, 5: in 5 reitet der Graf
weg, den 1. (= r.) Zeigefinger aufstreckend; hinter ihm steht, ihm
den Bücken kehrend, der Fronbote, kenntlich an seinem Attribut
und die r. Hand erhebend; er weist damit scheinbar auf den in 4
stehenden, reich ausgestatteten leeren Sitz des Grafen (s. oben 97).

Daß der Graf durch sein Wegreiten sein echtes Ding versäumt, ^Richters

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