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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0337
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stimmtes dienstmännisches Geschlecht mit jenem Wappen wüßte
ich nicht nachzuweisen. Den gezogenen Zickzackbalken hingegen
führten verschiedene quedlinburgische Dienstmannen, wie die von
Elvelingerode, von Bodendik, von Kampe (Erath, Cod. dipl.
Tal'. XXX10, 17, XXXIII 6, 11, XXXV 21, XXXVI16, XLI16, und die
Schenken von Nendorp (a. a. 0. XXXIII 8, 9, 17) Posse, Adel
III 12 Nr. 20, 21. — Wegen analoger Verwendung von Wappen
zur Bezeichnung der Standesverschiedenheit s. unten 30 a 4.

5. Zu Ldr. II 4 § 1: Wer sich vz der vorvestunge — so sal man im 22a(Taf.43)5.
ouch vride wirken.

Farben: 1) Bock mi parti, r. rot, 1. von Blau und Grün querge-
streift, Beinkl. gelb; — 2) Bock rot, Beinkl. grau; — 3) Bock von
Blau und Weiß quergestreift, Beinkl. gelb; — 4) Bock von Bot
und Grün quergestreift; — 5) Graf wie oben. Die herald. Lilie un-
bemalt. Bildbuchst. W golden auf Grund von Mennig und Blau.

Abweichend O 38 b 2: der Graf hält mit der 1. Hand das Gerichts-
schwert über seinen Knien und streckt den r. Zeigefinger auf (Ge-
löbnisgebärde, Handgeb. 216, 217); vor ihm stehen 3 Männer, wo-
von einer die 1. Schwurfinger auf das Beliquiar legt und sich nach
den beiden hinter ihm stehenden (Fig. 1, 2) umschaut, die beiden
andern einen Zeigefinger auf strecken; Fig. 1, 2 erheben den zweiten
und dritten Finger der 1. Hand; die Lilie fehlt.

Ganz unversehrt liegt die Originalkomposition in keiner der bei- dfrUverfeMung
den Bedaktionen vor. O ist mindestens insofern mangelhaft, als
hier die heraldische Lilie ausgeblieben, D insofern, als hier der
Graf des Gerichtsschwertes entbehrt. Fehlerhaft ist ferner D, inso-
fern hier auf die Heiligen zwei Männer schwören. Es sollte nur
einer sein, nämlich der sich aus der Verfestung Ziehende (Fig. 3);
s. Gl. zu Ldr. III 17, flichtst. Ldr. 34 § 1, Stendaler Urtb. IX 3 und
dazu J. Fr. Behrend 49. Der neben ihm Stehende sollte, anstatt
die Schwurfinger auf das Beliquiar zu legen, einen oder allenfalls
zwei Finger aufstrecken wie die entsprechenden Figuren in O. Sie
repräsentieren das „Land", das wie der Graf den sich Ausziehenden

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