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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0338
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„mit Fingern und mit Zungen aus der Verfestung läßt" (Gelöbnis-
gebärden, und zwar in O die des Grafen in strenger Form, Handgeb.
216—219). Eine von ihnen ist in D als überflüssig weggefallen. Aber
auch Fig. 2 in D und O gehört noch zu den Vertretern des „Landes",
welche die Verfestung aufheben (die Formel des „Auslassens" s.
bei Homey er, Richtst. 337 § 36). Nicht dagegen Fig. 1, welche in
0 (N) mißverstanden wurde. In D ist sie korrekt dargestellt. Sie
vertritt diejenigen Leute, welche die Aufhebung verweigern, und
gibt diese Weigerung durch die Bewegung ihrer r. Hand kund
(Handgeb. 220). Daß sie vergeblich, bedeutet ihr der sich Aus-
ziehende in O dadurch, daß er sich nach ihr umschaut, während
er schwört, in D weniger entschieden dadurch, daß er mit der 1.
Hand nach ihr zurückweist. Auffällig sind die bunten Röcke von
Fig. 1 und 3. Vielleicht sollen sie den Gegensatz der beiden Per-
sonen ausdrücken. Die heraldische Lilie, die vor dem Grafen
schwebt, ist das Zeichen des Friedens, den er der Partei wirkt
(Bd. I Einleitg. 27).
In O folgt in 38b 3 das Glücksrad (faksim. bei Lübben 38/39),
o 39a i worüber Geneal. 368 und 380 N. 3, dann 39 a 1 ein Bild, wozu ein
Seitenstück in D fehlt. Man sieht da 3 Figg., r. den sitzenden Gra-
fen, der mit der r. Hand das Gerichtsschwert schultert und die l.
in der Handgeb. 239 beschriebenen Weise mit der L eines ihm
gegenüberstehenden Mannes verbindet. Hinter diesem steht ein
zweiter, der die Schwurfinger seiner r. Hand aufstreckt und die l.
^Tchafi^ zum Redegestus erhebt. Die Szene (zweifellos im Gegensinn aus N
kopiert) gehört zu dem Text vnd he sal bürgen setzen — vber en
clagen wolle. Durch die Handreichung tritt der Bürge für den Ver-
festeten ein, der sich ausgezogen hat. Dieser hinter seinem Bürgen
stehend verspricht durch Fingerstrecken „vorzukommen". Er steht
hinter dem Bürgen, da dieser ihn deckt.

22 b (Taf. 44)

22b (Taf.44)1. 1. Zu Ldr. II 4 §2: Zut sich aber — als he zu rechte sal.

Farben: 1) Rock von Rot und Grün quergestreift, Beinkl. rot; —

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