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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0357
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die zu Fuß gehen mußten (Lnr. 69 § 6, Planck a. a. 0.) sind wohl
noch unterwegs — kommen eben an. Eine Partei steht schon vor
dem König, der mit verschränkten Beinen (oben 89) zu Gericht
sitzt, und trägt ihm ihr Anliegen vor. Sie erbittet sich das ent-
scheidende Urteil, indem sie auf die Rose zeigt. Damit bestätigt
sich, daß zur Zeit des Illustrators nach einer Urteilsschelte die Par-
teien persönlich und mündlich ihre Gegenurteile vor dem Oberhof
vertraten (vgl. Richtst. Lnr. 27 §5, Planck a.a.O. 1289). Der
König erteilt den Bescheid, indem auch er auf die Rose weist. In
bezug auf die Zahl der Figuren hat sich der Bildner die äußerste
Sparsamkeit auferlegt. Darum läßt er auch am Königsgericht so
wenig wie am Grafengericht Beisitzer sehen.

5. und6. Zu Ldr. II 12 § 4. Nachtrag zu dem Text: vunf garben — 24a(Taf.47)5,6.
vorne beslan.

Farben: 1) Rock grau, Schürze und Beinkl. unbemalt; — 2 und
3) Röcke rot, Beinkl. gelb; — 4) Rock grün, Beinkl. gelb. Die
Rose grün.

= W 28 a 5, 6. Abweichend 0 42 a 2, wo nur 3 Figuren, nur 3 Gar-
ben und keine Rose.

NN. 5, 6 setzen die in Nr. 4 begonnene Schilderung fort. Das Zei- Fortsetzung
chen dafür ist die symbolische Rose in der Mitte des Streifens. Sie
gibt an, daß die hier beschäftigten Männer im Dienst der Boten
von Nr. 4 stehen. Die 2 Rotröcke gehören zu ihren „Knechten".
Einer (Fig. 3) nimmt die „5 Garben" in Empfang für das Pferd,
das der andere (Fig. 2) „vorne" beschlagen läßt.

In O 42 a 3 folgt noch eine Zeichnung zu dem Text Sechse suln 042a3
der knechte sin. R. stehen die 6 Pferde gesattelt, 1. die 6 Knechte, Fortsetzung
auf die Pferde, als für sie bestimmt, deutend. D (Y) hat das Bild
anscheinend für überflüssig gehalten.

(42 b Taf. 48)

1. Zu Ldr. II 12 § 5: der das urteil — vor tan hat. 24b (Taf. 48) i.

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot, Beinkl. grün;

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