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grau, Beinkl. gelb; — 5) Rock rot, Beinkl. gelb; — 6) Rock grün,
Beinkl. rot; — 7) Rock grau, Beinkl. gelb; — 8) Graf wie sonst. Die
Rose grün. Bildbuchstabe V Mennig.

= W 28 b 4. Im Gegensinn und mit starken Abweichungen O
43a 1: die Gruppe, die den Figg. 1, 2 in D entspricht, besteht aus
3 Männern, die sich vom Richter abkehren und die Schwurfinger
erheben; keine Rose.
Gegenurtheiie. jrs j^t keine Urteilschelte stattgefunden, sondern nur ein Wider-

Mehrheits- °

entscheidung spruch gegen die Vollbort. Die Finder der beiden Gegenurteile sind
Figg. 1 und 2. Ihnen gegenüber stehen die andern Schöffen. Von
diesen hat Fig. 2 „die mehrere Folge" (Figg. 3—6); die Minderheit
besteht aus Fig. 7, die ihre Hände sinken läßt und sich von Fig. 2
abwendet. Die andern deuten mit Fingern auf Fig. 2 und auf die
ihr Urteil versinnbildende Rose. Auch Fig. 2 selbst zeigt auf diese
als auf ihr Urteil, zugleich aber mit der andern Hand rückwärts
auf ihren Gegner, der als unterliegender Teil sich vom Gericht ab-
kehrt. Der Graf deutet ebenfalls auf das rechtskräftig werdende
Urteil, da er nicht widersprechen darf. Gewette wird nicht ge-
geben.

24b (Taf. 48) 5. 5. Zu Ldr. II 12 §12: Schilt der swabe — vor dem kvnige be-
scheiden.

Farben: 1) Rock grün, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot, Mantel blau
mit gelbem Futter, Beinkl. grün; — 3) (König) Rock, Krone und
Reichsapfel golden, Beinkl. rot. Die Rosen grün. Bildbuchstabe S
dunkelblau.

= W 28 b 5. Im Gegensinn 0 43 a 2, wo aber keine Rosen und der
König ohne Reichsapf el,
schwabe und yor dem König, der abermals wie in 24 a 4 und b 3 zu Gericht

Sachse vor 07

dem König sitzt, suchen ein Schwabe (Fig. 2 vgl. seine entsprechende Zeich-
nung in 15b 5, 19a 5) und ein Sachse (Fig. 1) den Entscheid über
die von ihnen gefundenen Urteile, auf deren Symbole sie zeigen.
Daß einer von ihnen das Urteil des andern gescholten hat, brauchte
der Bildner nicht eigens zu schildern; es ergibt sich aus dem Vor-

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