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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0363
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bereiten als Muster vorstellen. Der Fingerzeig der r. Hand des
Richters gilt einer Rose, die jedoch in O wie gewöhnlich vergessen
wurde. Da der Kämpfer die 1. Hand nicht frei hat, mußte er auf
den Schild verzichten. Man sieht, wieviel Gewicht der Illustrator
seiner Gestikulation beilegt. Resondere Reachtung verdient der
„Kreis". Von ihm war schon oben 295 die Rede. Vermutlich
haben wir uns den in O gezeichneten als aus Tüchern zusammen-
gewunden zu denken. Vielleicht aber ist auch ein Ring gemeint,
der aus Strohbündeln zusammengedreht ist, dergleichen schrift-
liche Quellen bezeugen.

3. (Todesstr. Anh. Nr. 491). Zu Ldr. II 13 § 1: den dip sal man — 25a erat 49) 3.
zu losene.

Farben: 1) Hemd des Gehängten grau, Reinkl. schwarz; —
2) Rock grau, Reinkl. rot; — 3) Rock oben grün, am Schoß rot,
Reinkl. gelb; — 4) Rock des Rauermeisters braun, Hut gelb, Reinkl.
schwarz. Das Zahlbrett gelb. Rildbuchstabe N golden mit Mennig-
umrissen.

= W 29 a 3. Zusammengeschoben und stark abweichend 0 43b 2:
kein Zahlbrett, statt dessen ein Reliquiar, worauf Fig. 3 die Schwur-
finger legt; Fig. 2 hält in der r. Hand anstatt der Schere ein Schwert,
hinter ihr am Roden 15 Geldstücke; Fig. 4 (Bauermeister) streckt
den r. Zeigefinger auf. — Abgeleitet aus einer unserer Bilderhss. Ve™andfe

00 0 Bilder

oder aus X sind eine Federskizze in der Liegn. Hs. I fol. 155 b
(Todesstr. Anh. Nr. 494), eine Miniatur in der Görl. Hs. fol. 130a
(a. a. 0. Nr. 495, abgeb. bei Je cht, Taf. VII 2) und eine Federzeich-
nung in der Steinb. Hs. fol. 121a (Todesstr. Anh. Nr. 493), mög-
licherweise auch eine kolorierte Federzeichnung im Zwickauer Rb.
fol. 72 (abgeb. bei Rruck, Miniaturen Nr. 119, Todesstr. Anh. 485).

Wie der Text, so beginnt auch die Illustration (r.) mit dem ge- a°erG°gen
hängten Dieb. Über die altertümlich-primitive Konstruktion des
Galgens s. Todesstr. 91 und vgl. unten 37b 3. Über das Empor-
ziehen des Sträflings am Galgen s. 97 a. a. 0. Der Gehängte ist am
ganzen Körper bekleidet. Dies entspricht dem jüngsten Brauch.

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