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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0364
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Daneben dauerte aber, wie zahlreiche Monumente beweisen, ein
älterer fort, der ihm nur das Büßerhemd oder einen Kittel beließ,
ja sogar der älteste, einst heidnische, der das Opfer am Galgen
gänzlich oder fast gänzlich entkleidet, Todesstr. 99. Bei 37 b 3 wird
noch eine Zeichnung von O zu besprechen sein, die an diesen
ältesten Ritus erinnert. Die oben genannte Liegnitzer Skizze läßt
den Sträfling fast ganz nackt, die Görlitzer Miniatur seine Beine
unbekleidet. So darf an die Möglichkeit gedacht werden, daß X
den Dieb noch im bloßen Büßerhemd dargestellt habe. Wenn er
auf der Liegnitzer Zeichnung kahl geschoren ist, so wird wohl
auch dieser Zug auf die Vorlage zurückgehen; vgl. Todesstr. 100.
Sind doch auch in der Binde vor den Augen und den rückwärts ge-
bundenen Händen Bestandteile des ältesten Rituals bewahrt. Trägt
in D der Dieb sein Haar ungekürzt, so haben wir uns an die Be-
obachtung zu erinnern, daß D auch den kurzen Haarschnitt des
Zweikämpfers verhöfischt hat (oben 22). Weitere Belege dafür
werden wir gleich in Nr. 4 und in 25 b 1 kennenlernen,
ßfuermeisters *n ^er größeren Bildhälfte ist O ganz und gar auf einen Abweg
geraten. Ein Eid auf den Heiligen hat in diesem Zusammenhang
so wenig zu tun wie eine Strafe mit dem Schwert. Das Richtige hat
nur D. Zu Gericht sitzt der Bauermeister (oben 57). Sein Finger
zeig gilt nicht dem vor ihm stehenden Zahler, sondern zum Zeichen
seiner sachlichen Zuständigkeit dem diesen gleichsam mit der
Schere bedrohenden Henker (rohes Profil!). Er richtet im Dorf
„zu Haut und zu Haar". Der vor ihm Stehende löst seine Haut
und sein Haar (s. Nr. 4) wegen kleinen Diebstahls mit 3 Schillingen,
die er dem Bauermeister hinzählt. Eigentlich liegen drei (3x20
Pfennige) schon auf dem Zahlbrett.

25a (Taf. 49)4. 4. Zu Ldr. II 13 §3: dis selbe gerichte — valschen kouf.

Farben: 1) Rock oben rot, am Schoß grün, Beinkl. gelb, Dolch-
griff gelb; — 2) Rock grau, Beinkl. weiß und von Rot schräg ge-
streift, die Säule gelb; — 3) Bauermeister wie in Nr. 3. Die Wage
golden. Bildbuchstabe d mennig.

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