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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0365
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= W29a4 (abgeb. bei Grupen, Obs. Tal bei 122/123 Nr. II).
Vollständiger 0 43 b 3: Fig. 2 nur mit der Bruche bekleidet und
mit Händen und Füßen an einen Pfahl gebunden, wird vom Scher-
gen nicht nur geschoren, sondern auch mit einem Rutenbündel
gestäupt; unterhalb der Wage ein rechteckiger Gegenstand mit
8 Punkten, anscheinend ein Gefäß. Auch auf diese Bilder gehen die
oben S. 347 angef. Liegnitzer, Görlitzer und Zwickauer Zeich- Ye™andle

° O ' Bilder

nungen und Malereien zurück, insofern sie neben dem Hängen
das Ausstäupen darstellen. S. unten bei 29 a 5.
Diesmal bleibt die Strafe an Haut und Haar nicht bloß ange-strafe/° Haut

° und Haar

droht, sie wird wirklich vollzogen, und zwar an einem, der „un-
rechte Wage" gebraucht hat, wie uns die vom Bauermeister hin-
gehaltene Wage und sein Fingerzeig lehren. Auch „falschen Kau-
fes" scheint sich der Missetäter schuldig gemacht zu haben, falls
wir den in 0 unterhalb der Wage in die Luft gezeichneten Gegen-
stand, für ein Gefäß, etwa ein Kornmaß, halten und darauf be-
ziehen dürfen. Weichb. XIX 1 (nebst Glosse) sagt in erweiternder
Bearbeitung des Ssp.-Textes unrechte woge und unrechte schef-
fil. In D ist diese Zeichnung weggeblieben, wahrscheinlich weil
schon die Vorlage nicht verständlich genug war. — Der Strafvollzug
ist in 0 viel schärfer als in D, nicht nur durch die doppelte Fesse-
lung des Sträflings, sondern auch durch seine Entkleidung. Der
Zeichner von D hat hier seiner Neigung zum Verfeinern und Mil-
dern nicht widerstehen können (Säule, Bekleidung), fällt aber in
29 a 5 doch wieder aus der Rolle, weswegen das zur Sache Er-
forderliche bei dieser Nr. vorgebracht werden wird.

5 und 6. Zu Ldr. II 13 § 4: Alle mordere — alle radebrechen. 25a(Taf.49)5,6.

Farben in Nr. 5: 1) Rock grün, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot,
Beinkl. unbemalt; — 3) (die liegende Fig.) Hemd grau, das Rad
gelb. Bildbuchstabe A dunkelblau. — In Nr. 6: 1 und 2) Röcke grau,
Beinkl. gelblich (?); — 3) (die liegende Fig.) Rock grün, Beinkl.
gelb. Der Zaun grün.

= W29a5, 6. Abweichend und teilweise im Gegensinn 044al,

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