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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0370
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25b (Taf. so) 5. 5. Zu Ldr. II 14 § 1 a. E.: [Vmrne den man — er man uf en claite]
brengt man aber — den toten bereden.

Farben: 1) Rock grün, Beinkl. gelb, Schild gelb; — 2) Rock grau
und rötlich schillernd, Beinkl. grün, Schild gelb; — 3) (Leichnam)
Rock grau, Beinkl. schwarz; — 4) Graf wie sonst. Bildbuchstabe
Y grün.

= W29b5. Sachlich entsprechend 044 b 3, nur daß hier die
Fechter in ruhiger Haltung, jeder aber in kurz geschnittenem Haar
einander gegenüberstehen und der auf der Erde mehr kauernde
als liegende Tote andere Verletzungen (an Hals und Kopf) auf-
weist.

Kampfklage Der Leichnam aus Nr. 3 wurde vor Gericht gebracht. Der Tot-

um Tötung °

Schläger, Fig. 1, wie sich aus einem Vergleich mit Fig. 2 in Nr. 4
ergibt, muß „um seinen Hals" mit einem Blutsfreund des Er-
schlagenen fechten. Kläger ist Fig. 2. Er hat den Leichnam vor
Gericht gebracht und den Totschläger kämpflich angesprochen. —
Das Aussehen der Kämpfer gibt D weniger korrekt als O. Vgl.
oben 21 f. Auch der Illuminist war wie in 24b 3 beim Bemalen
der Schilde weniger achtsam als in 19 b 3, 20 a 1—4. S. oben 79,
nicht auch beim Bemalen der Kleider, wiewohl nach der Regel
von 19 b 2 ff. (oben 20) die beiden Parteien gleiche Farben tragen
mußten. Denn diesmal handelte es sich darum, den Totschläger
von seinem Gegner zu unterscheiden, also in denselben Farben wie
in Nr. 3, 4 vorzuführen.

26 a (Taf. 51)

26a (Taf. 5i) i. 1. Zu Ldr. II 15 § 1: Welch man vor gerichte — vnd gelobit he di.

Farben: 1) Rock blaugrau, Gugel grün, Beinkl. rot; — 2) Graf
wie sonst. Der Besengriff rot. Die Boje gelb, das größere Loch
darin grau. Bildbuchstabe W golden in Mennigumrissen.

= W30al (abgeb. bei Grupen, Teut. Alterth. 32), nur daß hier
das Schwert fehlt). Im Gegensinn und teils reicher, teils mangel-
hafter 0 45al (abgeb. bei Grupen a.a.O.): hier auch noch ein
Pfahl und eine Hand, wogegen die Schere fehlt. Über ein ent-

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