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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0377
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streifen; — 4) wie Fig. 1, das Tuch in der 1. Hand grau. Bild-
buchstabe W dunkelblau.

= W30b2. Etwas abweichend 0 45b2: Fig. 1 hat Fig. 2 am r.
Arm gepackt und schlägt ihr mit der r. Hand ins Gesicht; Fig. 2
trägt Geld im Arm; Fig. 3 erhebt beide Hände.

Fig. 2 wird von Fig. 1 „ohne Fleischwunde" geohrfeigt, außer-LeichteLeibes-

D o 55 o o 5 Verletzungen

dem aber auch mit einem Stein (in der 1. Hand) angegriffen. Da-
für empfängt Fig. 2 die „Buße". In D ist aus den Münzen ein Stein ■
geworden! Fig. 3 ist schon am 1. Zeigefinger verstümmelt; die vor-
dere Hälfte davon fliegt in der Luft. Fig. 4 (in gleichen Farben
wie Fig. 1) aber steht im Begriff, ihn „sauber" abzuhauen. Er hat
dafür dem Geschädigten nicht noch einmal die Wergeidquote
(^) für den Finger, sondern nur „Buße" (nach III 45) zu zahlen.
Zum Zeichen dessen hat er seine 1. Hand mit dem Tuch verhüllt,
— zunächst Wahrzeichen der Straffreiheit (Bd. I Einleitg. 30) hier
aber in weiterer Ableitung Wahrzeichen eines geringeren Ver-
schuldens.

3. Zu Ldr. II 17 §§1,2: Der sun — der tat unschuldig sie. 26b (Tat 52)3.

Farben: 1) Bock rot, Beinkl. lichtgrün; — 2) Bock blau, Beinkl.
rot; — 3) Bock blau, Beinkl. rot; — 4) Graf wie sonst. Bildbuch-
staben D golden auf Menniggrund, d Mennig.

= W30b3. Mit unwesentlichen Abweichungen 0 45b 3: Fig. 3
kniend; hinter ihr der Beliquienständer ganz sichtbar.

Daß der Sohn als Erbe seines Vater dessen Missetaten nicht zu Missetat

von Vater

verantworten hat, ist nicht ausgedrückt. Nur die beiden Personen und soim
werden vorgeführt, Figg. 1 und 2, letztere durch den Bart als die
ältere (der „Vater") gekennzeichnet, die erstere durch die hin-
weisende Bewegung der r. Hand ihre Beziehung zu jener an-
gebend. Der Vater (Fig. 2) nimmt den Sohn (Fig. 3), der diesmal °as Aus"

\ o / \ o / 5 nehmen eines

noch als Knabe erscheint, gegenüber einer Klage um Ungericht aus. soimes
Die Form des „Ausnehmens" oder „Ausziehens" war in Wirklich-
keit diese, daß er den 1. von ihm stehenden Sohn an der Hand
faßte, an sich zog und hinter sich stellte, Planck a.a.O. II 25,

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