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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0387
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= W 31 b 3. Weniger vollständig H 7b3 (TD. VII 8), wo die Schere
fehlt und die Schwurgebärde nur bei 5 Figg. sichtbar, Fig. 8 ferner
nur die r. Hand erhebt, dagegen mit der 1. vor sich zu Boden deutet,
und Fig. 9 mit der 1. Hand auf Fig. 8 zeigt und die r. erhebt. Im
Gegensinn eine gedrängte Komposition in 0 47 a 3, wo die Schere
ebenfalls fehlt, dagegen 12 Schwörende, von der hinteren Reihe
aber nur die Köpfe sichtbar und der Richter beide Zeigefinger auf-
streckend. Farben in H: 1) Rock weiß-gelb geschrägt, Beinkl. grün;
— 2 und 3) Rock weiß-grün quergestreift, Beinkl. gelb; — 4) Rock
rot, Beinkl. gelb; — 5) Rock grün, Beinkl.?; — 6) Rock gelb,
Beinkl. grün; — 7) Rock rot-weiß geschrägt, Beinkl. gelb; —
8) Kutte weiß mit lichtgrünen Schatten; — 9) Graf wie in Nr. 1, 2;
Bildbuchstabe B dunkelblau.

Sieben Zeugen beschwören, daß sie den Mönch im Klosterleben
gesehen haben. Einer hält eine Schere in der Hand, da er die Ton-
sur des Mönchs gesehen haben will. Daß ein anderer seine Finger
auf den Kopf des Mönches legt (Weber 14), könnte aus H schon
gar nicht und aus D nur mißverständlich entnommen werden, wo
Fig. 7 seine r. Hand so weit vorstrecken muß, daß sie sich mit
dem Kopf des Mönchs überschneidet. Die Aufstellung der Schwö-
renden ist dieselbe wie in 20 a 4 (s. oben S. 84). In H scheint einer
von ihnen (Fig. 3) auf den Mönch, gegen den er schwört, mit der
1. Hand zu weisen. In D ist diese Gebärde verschrumpft. Wegen
der Schwurgebärden, die hier bloß darstellend, s. Handgeb. 228.
Die sitzende oder kauernde Stellung des Mönchs soll ausdrücken,
daß er durch die 7 Eide überwunden wird. Der Künstler hat sie
der Stellung desjenigen nachgebildet, der wegen handhafter Tat
„gesatzt" ist (oben 901), weil auch dieser „übersiebnet" wird. Die
symmetrische Handerhebung des Mönchs (D, worüber Handgeb.
178, 179, 188) wiederholt die des mit Gerichtszeugnis Überwun-
denen in 6b 1 und ist in H kaum glücklich abgeändert, da sein
Fingerzeig auf den Grafen nicht zu erklären. Der Graf begleitet
in H den Redegestus seiner r. Hand mit einer hinweisenden Ge-
bärde seiner 1. auf den Mönch. Seine Handbewegungen in D unter-

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