eine Korrektur bis zum Boden hinab verlängert wurde. In D trägt
nur der auf der Brücke sitzende Wächter (Fig. 4) den Stab, der hier
ebenfalls am untern Ende gehalten wird. Auch nimmt in D nicht
der Wächter, sondern Fig. 1 das Geld ein, und dieses beträgt nicht
einen, sondern mehrere „Pfennige". Man kann nur annehmen, daß
in D die Szene eine ganz andere sein soll als in O, ob nun diese
oder jene durch Überarbeitung einer Vorlage entstanden sein möge.
Ich beziehe D auf den ersten Satz des §: der Zoll ist „entführt"
(hinterzogen) worden, dafür wird das Strafgeld von 30 Schilling
gezahlt. Der Zahler ist Fig. 2, bei der auffällt, wie sie mit Fig. 3 zu-
sammengeschoben ist. Die Vermutung liegt nicht ferne, daß Figg. 2
und 3 ursprünglich nur eine einzige, etwa doppelköpfige ausmach-
ten (vgl. oben 6 f., 289, 338, 364), auf deren eine Hälfte sich die
ablehnende Handbewegung des Zollwächters bezog (Handgeb. 220),
wenn er ihr das zollfreie Überschreiten der Brücke verwehrte. —
Die Behandlung des Wasserzolles brauchte nicht eigens dargestellt
zu werden. Es genügte der Nachen, d. h. Andeutung, daß er nach
§ 2 nicht zu geben war von einem, der „Schiffes nicht bedurfte".
Man beobachte, daß — wie in folgender Nr. und in 77 b 1 — die
Brücke als ein steinernes Bauwerk gedacht ist, in D und wahr-
scheinlich schon in X als ein Bauwerk mit mindestens 5 Bogen
und stark nach beiden Flügeln geneigter Fahrbahn. Solcher Stein-
brücken gab es damals nur wenige. Aber die zu Dresden über die
Elbe bestand spätestens 1287, und möglicherweise hatte der Illu-
strator sie im Auge. O. Weinart, Topogr. Gesch. v. Dresden (1777)
55, F. W. Tittmann, Gesch. Heinrichs d. Erlauchten II 38.
29a (Taf.57)
1. Zu Ldr. II 27: Phaffen und ritter und ir gesinde sullen wesin 29a craf. 5711.
zolvri.
Farben: 1) Bock rot, Gugel grün, Beinkl. grün, Dolchgriff gelb;
— 2) (Bitter) Bock grün, Beinkl. unbemalt, Schapel golden in Bot;
— 3) (Pfaffe) Bock rot, Beinkl. unbemalt. Die Brücke blau. Das
Wasser grün. Bildbuchstabe P Mennig.
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nur der auf der Brücke sitzende Wächter (Fig. 4) den Stab, der hier
ebenfalls am untern Ende gehalten wird. Auch nimmt in D nicht
der Wächter, sondern Fig. 1 das Geld ein, und dieses beträgt nicht
einen, sondern mehrere „Pfennige". Man kann nur annehmen, daß
in D die Szene eine ganz andere sein soll als in O, ob nun diese
oder jene durch Überarbeitung einer Vorlage entstanden sein möge.
Ich beziehe D auf den ersten Satz des §: der Zoll ist „entführt"
(hinterzogen) worden, dafür wird das Strafgeld von 30 Schilling
gezahlt. Der Zahler ist Fig. 2, bei der auffällt, wie sie mit Fig. 3 zu-
sammengeschoben ist. Die Vermutung liegt nicht ferne, daß Figg. 2
und 3 ursprünglich nur eine einzige, etwa doppelköpfige ausmach-
ten (vgl. oben 6 f., 289, 338, 364), auf deren eine Hälfte sich die
ablehnende Handbewegung des Zollwächters bezog (Handgeb. 220),
wenn er ihr das zollfreie Überschreiten der Brücke verwehrte. —
Die Behandlung des Wasserzolles brauchte nicht eigens dargestellt
zu werden. Es genügte der Nachen, d. h. Andeutung, daß er nach
§ 2 nicht zu geben war von einem, der „Schiffes nicht bedurfte".
Man beobachte, daß — wie in folgender Nr. und in 77 b 1 — die
Brücke als ein steinernes Bauwerk gedacht ist, in D und wahr-
scheinlich schon in X als ein Bauwerk mit mindestens 5 Bogen
und stark nach beiden Flügeln geneigter Fahrbahn. Solcher Stein-
brücken gab es damals nur wenige. Aber die zu Dresden über die
Elbe bestand spätestens 1287, und möglicherweise hatte der Illu-
strator sie im Auge. O. Weinart, Topogr. Gesch. v. Dresden (1777)
55, F. W. Tittmann, Gesch. Heinrichs d. Erlauchten II 38.
29a (Taf.57)
1. Zu Ldr. II 27: Phaffen und ritter und ir gesinde sullen wesin 29a craf. 5711.
zolvri.
Farben: 1) Bock rot, Gugel grün, Beinkl. grün, Dolchgriff gelb;
— 2) (Bitter) Bock grün, Beinkl. unbemalt, Schapel golden in Bot;
— 3) (Pfaffe) Bock rot, Beinkl. unbemalt. Die Brücke blau. Das
Wasser grün. Bildbuchstabe P Mennig.
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