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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0405
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es dem Staupenschlag, wenn unter den Streichen des Rutenbesens
der Sträfling nackt vorwärts getrieben wurde, wie z. B. auf einer
Min. der Breslauer Froissart-Hs. (a. 1468)111 fol. 44 (abgeb. bei
A. Lindner, Der Breslauer Froissart 1912 Taf. 32, in Umrissen
auch bei A. Schultz, Deut. Leben Fig. 67) oder dem Holzschn. im
Buch der weißheit (Ulm 1483, faks. im Bilderschmuck der Früh-
drucke VII Taf. 58 Nr. 6), oder dem in Todesstr. Anh. Nr. 393 an-
geführten Holzschn. (von H. Weiditz), oder dem Aquarell bei
Fehr Nr. 140. Auch bei diesem Verfahren hat man nachmals die
gänzliche Entkleidung durch Entblößung des Oberkörpers oder
gar nur des Rückens ersetzt, wie auf den Holzschn. zum Layen-
spiegel, Todesstr. a. a. 0. Nr. 387 und inPerneders Halsgerichts-
ordnung 1592 S. 1 oder auf den kolor. Federzeichgg. in der Neu-
bauerschen Chronik Bl. 113 a, 127 oder dem Stich Eigentliche Ab-
bildung der Pragerischen Execution usw. (1621), oder auf den be-
malten Zigeunertafeln (um 1700) im Mus. zu Nördlingen (Zschr.
des Vereins f. Volkskunde XXI 1911 S. 335) u.dgl.m.

Keine Abart des mit dem Staupenschlag verbundenen Scherens Dekaivation
war die Dekaivation, worüber insbes. Wilda a.a.O. zu vgl. Sie
war vielmehr vor Einführung des Scherens mit der Prügelstrafe
verbunden, namentlich im Westgotenreich im Schwung und ist
nachmals erst durch das Scheren ersetzt worden. Dennoch ver-
steht die Ssp.-Glosse zu Ldr. II 13 § 1 unter der ans Haar gehenden
Strafe ein Verfahren, das im Enderfolg mit dem Haar auch die
Kopfhaut wegreißt (J.Grimm a. a. 0. 288, Brunner a. a. 0. 606),
nämlich daß man beim Staupenschlag wint eme dat har ut deme
hovede mit eme cloven. Eine Zeichnung dazu bringt die Liegnitzer
Hs. fol. 51 a, aber nicht bei einer Ssp.-Stelle, sondern bei art. 19
des Weichbildes, der von Ldr. II 13 beeinflußt ist. L. sitzt dort der
dem burmeister des Ssp. entsprechende burgermeister, vor dem
seine Zuständigkeit sj^mbolisierend, eine Wage hängt und Meß-
geräte stehen, r. wird einem schreienden Missetäter das Haar aus-
gewunden mittels eines zweihändigen Holzstückes, das in seiner
unteren Hälfte ausgezinkt ist. Sichtlich ist die Komposition von

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