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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0410
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repräsentiert. Seine Absicht gibt er in 0 durch den Fingerzeig, in
W durch die hinweisende Hand zu erkennen, außerdem in W da-
durch, daß er auf den Stall zu geht.

^3\Xgi?4.' 4- Zu Ldr-11 36 (XXXXIIII)§§ 1, 2: Wer so vber den andern tag
— mit der vlucht.

Im ganzen übereinstimmend O50b4, nur daß der Reiter und
der Richter hier den r. Zeigefinger aufstrecken.
Klage um -Qie Zeichnung bezieht sich wohl nur auf 8 2 der Vulgata (wil

handhaften ° o O \

Diebstahl aber jener usw.). Die Klagpartei (Fig. 2), die ihr Pferd unter
einem andern (Fig. 1) entdeckt hat, fordert ihn auf, damit vor Ge-
richt zu kommen, indem sie mit dem 1. Zeigefinger auf den Richter
deutet. Da aber jener davonreiten will, packt sie das Pferd am
Schweif, was als das „Aufhalten" verstanden werden kann im
Sinne des Freiberger Stadtr. IX § 1 und des Meissener Rb. IV 24
oder aber als das „Angreifen" des Besitzers im Sinn unserer Text-
stelle, weil er sich „mit der Flucht schuldig macht". Die zweite
Auslegung hat die Wahrscheinlichkeit für sich (Handgeb. 256 N 1).
Denn es handelt sich in Nr. 4 um einen andern Kasus als in Nr. 5.
Der Forderer in Nr. 5 ist eine andere Person als der in Nr. 4,
er trägt dort andere Farben als hier, dort einen rot-grün qua-
drierten, hier einen einfarbig roten Rock. Dort liegt der Kasus so,
daß er zum Anefang führt, hier so, daß er den Anefang ausschließt,
vielmehr eine Klage um handhaften Diebstahl oder Raub begrün-
det. Jedenfalls irren Grupen, Teut. Alterth. 102f. und Homeyer,
Anm. zu § 1, wenn sie glauben, daß in Nr. 4 der Forderer mit des
Richters Urlaub den Anefang vornehme (Handgeb. 256 N. 1).

SSTSSb/ 5- zu ldr-11 36 (xxxim) § 2: Kumt aber iener - aber iener da-
wider.

Im Gegensinn und abweichend 0 51 a 1: der Mann, der das Pferd
am Zaun führt (recte Fig. 1) erscheint im Profil mit offenem Mund
und den Kopf zurückwerfend; Fig. 2 packt mit der 1. (=r.)Hand
das Pferd am r. (=1.) Ohr und streckt den Zeigefinger der andern

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